Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
Generelle Verkürzung der Fahrzeiten, sowohl für Standard- als auch Expresstrassen14
Fahrzeitverkürzung durch zusätzliche Expresstrassen auf verschiedenen Strecken
Volle Verfügbarkeit der Güterverkehrstrassen auf wichtigen Achsen im Mittelland während der Hauptverkehrszeit des Personenverkehrs sowie auf der Gotthard- und Lötschbergachse
Zusätzliche Trassen auf verschiedenen Strecken im Mittelland sowie auf der Nord-Süd-Achse, Trassierung der Transittrassen am Lötschberg via Basistunnel.
2.1.5.5 Grenzüberschreitender Verkehr
Im Rahmen der Planungsarbeiten des Ausbauschrittes 2030/35 wurden durch die ausländischen Bahnen und in Abstimmung mit den Planungsregionen insgesamt acht grenzüberschreitende Angebotsziele untersucht. Diese betreffen vor allem grenzüberschreitende Regionalverkehre Richtung Frankreich, Italien und Deutschland sowie die Netze der SNCF, RFI und DB in den Räumen Genf, Wallis, Basel, Schaffhausen und Konstanz.
Ferner berücksichtigt die Planung auf dem schweizerischen Netz den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf den heute bekannten Achsen. Dabei bestehen besondere Anforderungen: Sind die internationalen Züge Bestandteil des nationalen Taktverkehrs, so muss das Rollmaterial genügend Sitzplätze aufweisen. Verkehren die Züge hingegen ausserhalb des Schweizer Taktsystems, so müssen dafür freie Trassen verfügbar sein.
2.1.5.6 Betriebliche Anlagen
Gemäss Leitsätzen für den Ausbauschritt 2030/35 (vgl. Kapitel 1.6) ist der Ausbau der Publikumsanlagen für den Personenverkehr voranzutreiben. Dabei sind die Bedürfnisse sowohl aus dem Fern- wie dem Regionalverkehr zu beachten. Im Güterverkehr gehört die Sicherstellung der benötigten Anlagen zu den Prioritäten.
Bedarf an betrieblichen Anlagen
Zu einem funktionierenden Bahnsystem gehören auch die betrieblichen Anlagen. Dazu zählen im Personenverkehr z.B. die Publikumsanlagen wie Perrons, Personenunterführungen etc. und die Abstellanlagen für Züge. Im Güterverkehr geht es z.B. um Rangierbahnhöfe, Gleise für die Formation der Züge oder öffentliche Verladeanlagen zu den betrieblichen Anlagen. Artikel 62, Absatz 1 EBG definiert die Anlagen im Einzelnen.
Betriebliche Anlagen können in den Ausbauschritt 2030/35 aufgenommen werden, wenn sie gemäss Artikel 5 Absatz 2 und 3 der KPFV zum Ausbau (und nicht Substanzerhalt) der Infrastruktur zählen. Bei den Publikumsanlagen gelten als Ausbau lediglich Massnahmen für den Personenfluss in Bahnhöfen, die im Anhang der erwähnten Verordnung aufgelistet sind und deren Kosten mehr als 10 Millionen Franken betragen. Andere Massnahmen an Publikumsanlagen gelten als Substanzerhalt und werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen finanziert.
Die betrieblichen Anlagen, die in direktem Zusammenhang mit einzelnen Angebotsverbesserungen der SBB oder Privatbahnen stehen, sind bereits in den entsprechenden Konzepten enthalten. Vorliegend stehen nur jene betrieblichen Anlagen zur Diskussion, bei denen unabhängig von einzelnen Angeboten ein Handlungsbedarf besteht.
Stossrichtungen des Ausbaus der Anlagen
Im Auftrag des BAV haben die Infrastrukturbetreiber den Bedarf an betrieblichen Anlagen im Referenzjahr 2030 untersucht. Ein Bedarf besteht demnach beim Ausbau von Publikums- und Güterverkehrsanlagen, nicht aber bei Abstellanlagen für Rollmaterial. Die Stossrichtungen des Ausbaus lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Erhöhung der Kapazität in ausgewählten Publikumsanlagen (z.B. Verbreiterung von Perrons und Personenunterführungen)
Gewährleistung eines flüssigen, sicheren und barrierefreien Zugangs zur Bahn gemäss BehiG in Publikumsanlagen (z.B. niveaufreier Einstieg in die Züge durch Erhöhung der Perrons)
Ausreichende Anlagen für die produktive Abwicklung des Güterverkehrs (z.B. längere Annahmegleise).
2.1.6 Angebotskonzept Ausbauschritt 2030/35
Ausarbeitung von Infrastrukturmodulen
Insgesamt sind knapp 300 Angebotsziele für den Fern-, Güter- und Regionalverkehr beim BAV eingegangen. Das BAV hat diese Angebotsziele und -konzepte einer eingehenden Prüfung unterzogen und bei Bedarf aufeinander abgestimmt. Im Anschluss daran hat das BAV die Infrastrukturbetreiber beauftragt, das Verkehrsangebot und den Infrastrukturbedarf zur Umsetzung der Angebotsziele nach einheitlicher Methodik zu erarbeiten (Phase 3 der Planung gemäss Kapitel 2.1.2). Die Kosten für die Infrastrukturmassnahmen wurden sowohl von der SBB als auch von den Privatbahnen gemäss der vom BAV vorgegebenen Kostenmethodik15 geschätzt.
Bewertung der Module
14 Die Planung der Standardtrassen ist ausgelegt für: Hochgeschwindigkeit 100km/h, Durchschnittsgeschwindigkeit 60km/h, Zuglänge 750m, Zuggewicht 1600t. Bei den Expresstrassen liegen die Werte bei: Hochgeschwindigkeit 120km/h, Durchschnittsgeschwindigkeit 80km/h, Zuggewicht 800t.
15 Leitfaden Kostenmethodik Bahninfrastruktur (2016), siehe www.bav.admin.ch/ausbau2035 > Leitfäden