Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
Wie in Kapitel 2.1.10 ausgeführt, besteht ein erhebliches Interesse der jeweiligen Planungsregion an den Projekten Durchgangsbahnhof Luzern und Herzstück Basel und es ist zu differenzieren: Für den Durchgangsbahnhof Luzern, bei dem die Projektierungsarbeiten weiter fortgeschritten sind, kann die Realisierung als zusätzliche Massnahme durch Dritte finanziert werden. Beim Herzstück Basel beschränkt sich die Drittfinanzierung vorerst auf die Projektierung. Die betroffenen Kantone sind grundsätzlich bereit, diese unter Umständen selbst zu finanzieren. Allerdings erhoffen sie sich in einem späteren Zeitpunkt eine mindestens teilweise nachträgliche Erstattung durch den Bund.
Deshalb soll im Bundesbeschluss für diese beiden Vorhaben eine eigene Kategorie geschaffen werden (Artikel 2). Die betreffenden Kantone haben so die Möglichkeit die Projektierung bzw. Realisierung dieser Massnahmen zu finanzieren. Allerdings ist dadurch gemäss geltendem Recht eine spätere nachträgliche Erstattung durch den Bund ausgeschlossen (Art. 58b Abs. 3 EBG). Die Kantone tragen also ein erhebliches finanzielles Risiko. Dieses Risiko könnte zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Gesetzesänderung und der Aufnahme der Projekte in einen künftigen Ausbauschritt abgebaut werden (vgl. Kapitel 2.1.10).
2.4 Bewertung der Variante Ausbauschritt 2030 und Variante Ausbauschritt 2035
2.4.1 Gleichwertige Varianten bei der Finanzierung
Gemäss der Langfristplanung ist der BIF in der Lage, alle laufenden Grossprojekte – inklusive ZEB und Ausbauschritt 2025 – sowie den Ausbauschritt 2030/35 in beiden Varianten (7 oder 11,5 Milliarden Franken) zu finanzieren. Die Variante Ausbauschritt 2035 bindet zwar für längere Zeit finanzielle Mittel des BIF, bietet im Gegenzug aber eine höhere Planungs- und Investitionssicherheit. Die beiden Varianten sind daher bezüglich Finanzierung gleichwertig.
2.4.2 Verkehrliche und volkswirtschaftliche Bewertung der Varianten
Die jeweiligen Finanzrahmen der beiden Varianten des Ausbauschrittes 2030/35 haben unterschiedliche verkehrliche Wirkungen. Dies betrifft primär den Abbau der Überlast im Netz, den Ausbau des Angebots für den Personen- und Güterverkehr sowie die betrieblichen Anlagen der Bahn.
Verkehrliche Wirkung der beiden Varianten
Die Variante Ausbauschritt 2030 bringt namentlich im West-Ost-Korridor, so im Arc lémanique und zwischen Zürich–Winterthur, sowie für verschiedene S-Bahn-Systeme, dringliche Publikumsanlagen und im Güterverkehr bedeutende Fortschritte. Überlasten können abgebaut, die Angebote der Privatbahnen verbessert und die behindertengerechte Umgestaltung von mittelgrossen Knotenbahnhöfen umgesetzt werden.
Die Variante Ausbauschritt 2035 realisiert neben den Angebotsverbesserungen und dem Abbau von Überlasten gemäss der Variante Ausbauschritt 2030 zusätzliche Ausbauten für den Personen- und Güterverkehr. Weitere Engpässe und Überlasten lassen sich unter anderem in den Räumen Zürich und Zentralschweiz entschärfen. In den Publikumsanlagen können zusätzliche Kapazitätsengpässe im Bahnhof Basel SBB entschärft sowie die Problematik des barrierefreien und sicheren Bahnzugangs insgesamt weitgehend gelöst werden.
Bewertung der beiden Varianten
Für die Bewertung39 werden die Angebotskonzepte der Variante Ausbauschritt 2030 und Variante Ausbauschritt 2035 des Ausbauschrittes 2030/35 dem Angebotskonzept des Ausbauschrittes 2025 gegenüber gestellt. Damit lassen sie sich hinsichtlich Überlastabbau und Wirtschaftlichkeit vergleichen und bewerten. Die derzeit vorliegende Bewertung ergibt sich aus der Summe der einzeln bewerteten Angebotsausbauten (Module), die in den Angebotskonzepten der SBB und Privatbahnen berücksichtigt sind. Eine Bewertung der Angebotskonzepte als Ganzes, die auch Wechselwirkungen und Synergien unter den einzelnen Massnahmen berücksichtigt, wird für die Botschaft vorliegen. Die Investitionskosten für den Angebotsausbau weichen vom Betrag des Verpflichtungskredits ab, da für die vorliegende Bewertung bspw. die betrieblichen Anlagen verschiedene Einzelinvestitionen und die Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt nicht mit eingerechnet sind.
Kennzahlen Variante Ausbauschritt Variante Ausbauschritt
20302035
Investitionskosten für Angebotsausbau [Mio. CHF]40 5'420 9'479 Überlastabbau [Mio. Überlastkm/a] 279395
Volkswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis 1.0 1.6
Ergebnisveränderung Infrastruktur (ohne Abschreibung auf Neuinvestiti-
onen) [Mio. CHF/a] -12 -11
Ergebnisveränderung Infrastruktur (inkl. Abschreibung auf Neuinvestitio-
nen) [Mio. CHF/a] -125 -201
Planmässige Erneuerungsinvestitionen im Rahmen der LV 2021-2032
[Mio. CHF] 580 1'123
Ergebnisveränderung Fernverkehr [Mio. CHF/a] -66 -75
39 Detaillierte Angaben zur Bewertung sind im Bewertungsbericht dokumentiert, siehe Bewertungsbericht (2017), www.bav.admin.ch/ausbau2035 > Fachberichte
40 ohne Investitionskosten für betriebliche Anlagen, grenzüberschreitende Massnahmen, Einzelinvestitionen, Planung, Studien und Projektaufsicht.