Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten

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AS 2030/35 Zusätzliche Abgeltungen Regionalverkehr [Mio. CHF/a] 1747

Ergebnisveränderung Güterverkehr [Mio. CHF/a] 2025

Tabelle 16: Bewertung Angebotskonzepte Ausbauschritt 2030/35

Abbau von Überlast

Die Variante Ausbauschritt 2030 legt den Fokus auf den Abbau der dringlichsten Überlasten. Die Variante Ausbauschritt 2035 vermag deutlich und flächendeckender mehr Überlasten abzubauen, insbesondere im Raum Zürich–Winterthur und Luzern–Zürich. Zudem können für den Güterverkehr mehr Trassen zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Abbau der Überlast welcher insbesondere zwischen Olten und Zürich bestehen bleibt würde die Direktverbindung Aarau–Zürich voraussetzen.

Volkswirtschaftliche Betrachtung

In der volkswirtschaftlichen Bewertung gemäss NIBA schneidet die Variante Ausbauschritt 2035 besser ab, da die zusätzlichen Module ein besseres Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen als die Variante Ausbauschritt 2030. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass der Fokus auf dem Abbau der dringendsten Überlasten liegt. Mit der Variante Ausbauschritt 2035 mit dichteren Takten oder kürzeren Reisezeiten auf nachfragestarken zusätzlichen Relationen (S-Bahn Zürich und, Zürich–Luzern) wird sich die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Strasse und die Effizienz der Bahn weiter steigern und ein höherer Nutzen erzeugt. Die Angebote der Variante Ausbauschritt 2035 setzen die Überlastreduktion der Variante Ausbauschritt 2030 voraus.

Betriebswirtschaftliche Betrachtung

Das Ergebnis der Infrastrukturbetreiber ohne Abschreibungen für beide Varianten ist ähnlich. In der Variante Ausbauschritt 2035 ist das Ergebnis relativ trotz höheren Investitionen besser, da die zusätzlichen Infrastrukturen auf Achsen mit hoher Nachfrage und dichten Takten liegen und entsprechend mehr Einnahmen aus den Trassengebühren anfallen. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen auf Neuinvestitionen fällt das Ergebnis der Variante Ausbauschritt 2035 nachvollziehbar schlechter aus.

Die planmässigen Erneuerungsinvestitionen der Infrastruktur fallen für die Variante Ausbauschritt 2035 nachvollziehbar höher aus. Je nach Variante sind in den entsprechenden Leistungsvereinbarungen 2021-2032 580 bzw. 1'123 Millionen Franken für planmässige Erneuerungsinvestitionen vorzusehen.

Die Ergebnisveränderung für den Fernverkehr ist bei beiden Varianten vergleichbar negativ und ist im Rahmen der Optimierungsarbeiten zu verbessern (siehe Kapitel 2.4.4).

Die Abgeltungen für den Regionalverkehr fallen mit der Variante Ausbauschritt 2035 höher aus. Dies liegt insbesondere am Ausbau der S-Bahn Zürich, welcher einen grossen zusätzlichen Abgeltungsbedarf erzeugt.

Der Güterverkehr erzielt bei beiden Varianten eine positive Ergebnisveränderung und schliesst in der Variante Ausbauschritt 2035 am besten ab.

Kompatibilität mit der Langfristperspektive Bahn und den räumlichen Entwicklungszielen

Die Massnahmen beider Varianten sind mit der Langfristperspektive Bahn und den räumlichen Entwicklungszielen kompatibel. Die Massnahmen stehen nicht im Widerspruch zu diesen Zielen bzw. tragen zur Zielerreichung bei.

2.4.3 Variante Ausbauschritt 2035 wird empfohlen

Die beiden Varianten sind bezüglich Finanzierung gleichwertig. Aus verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Sicht überwiegen die Vorteile der Variante Ausbauschritt 2035.

Der Bundesrat empfiehlt die Variante Ausbauschritt 2035 aus folgenden Gründen:

Überlastabbau, Attraktivität und Stabilität des Angebots

Die Variante Ausbauschritt 2030 baut nur einen Teil der Überlast ab, schwergewichtig auf der West-Ost-Achse. Die Variante Ausbauschritt 2035 hingegen baut im Personen- und Güterverkehr die Überlast weitgehend und regional breiter ab. Die Attraktivität des Angebots im Personen-, aber auch im Güterverkehr, lässt sich mit Variante Ausbauschritt 2035 auf mehreren Korridoren und landesweit stärker erhöhen. Dank stärkerem Ausbau des Knotens Zürich (u.a. Bahnhof Stadelhofen) und der Beseitigung mehrerer Abschnitte mit Einspurverkehr (Thalwil–Zug, Neuenburg–La Chaux-de-Fonds) nimmt die Stabilität im Betrieb nicht nur auf den jeweiligen Strecken, sondern im gesamten Netz zu.

Wirtschaftlichkeit

Der volkswirtschaftliche Nutzen sowie auch das volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Verhältnis der Variante Ausbauschritt 2035 ist aufgrund von positiven Auswirkungen der Massnahmenkombination auf die Netzwirkung höher als bei Variante Ausbauschritt 2030.

Risiken bei verzögerter Realisierung von Projekten mit langer Realisierungsdauer

Die Variante Ausbauschritt 2035 enthält mit Zürich Stadelhofen und dem Zimmerberg-Basistunnel II mehrere grosse und komplexe Projekte, die eine besonders lange Realisierungszeit haben. Sie liegen in Räumen mit einer hohen Nachfrage. Beschränkt sich der Ausbauschritt 2030/35 auf die Realisierung der Variante Ausbauschritt 2030 so lassen sich die erwähnten Projekte frühestens im Zeithorizont 2040 im Rahmen eines nächsten Ausbauschrittes realisieren. Dies birgt das Risiko, dass sich die bereits für 2030 absehbaren Engpässe in diesen Räumen massiv verschärfen.

2.4.4 Weitere verkehrliche und finanzielle Optimierungen

Mit der Vernehmlassungsvorlage werden die zentralen Elemente des nächsten Ausbauschrittes zur Beurteilung unterbreitet. Bis zur Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat werden die Optimierungsarbeiten zu den einzelnen Modulen fertiggestellt und das Angebotskonzept weiter vertieft und optimiert. Im Rahmen der bisherigen Arbeiten konnten durch eine kritische Hinterfragung