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Vernehmlassung 2017/86: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern · 12 Seiten
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Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA:
a. die sich im ersten Aufenthaltsjahr in der Schweiz bei einem Arbeitsamt zur Arbeitsvermittlung anmelden;
b. deren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verneint wird;
c. denen die Vermittlungsfähigkeit aberkannt wird;
d. für welche die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung endet.
3Absatz 2 ist nicht anwendbar, wenn die betroffenen Personen eine Niederlassungsbewilligung besitzen.
Art. 82b Meldung des Bezugs von Ergänzungsleistungen zur Prüfung der
Voraussetzungen für den Familiennachzug
(Art. 97 Abs. 3 Bst. dterAIG)
1Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Familiennachzug melden die für die Festsetzung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden der kantonalen Migrationsbehörde den Bezug von jährlichen Ergänzungsleistungen durch Ausländerinnen und Ausländer nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ELG.6
2Nach Absatz 1 zu melden sind der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Adresse der ausländischen Person sowie der Betrag der jährlichen Ergänzungsleistung. Ausgenommen sind Personen aus EU/EFTA-Staaten. Die Meldung muss innerhalb von 20 Tagen ab der ersten monatlichen Zahlung der jährlichen Ergänzungsleistung erfolgen.
Art. 82c Meldung von Disziplinarmassnahmen der Schulbehörden
(Art. 97 Abs. 3 Bst. dquaterAIG)
1Die Schulbehörden melden bei Ausländerinnen und Ausländer der kantonalen Migrationsbehörde unaufgefordert Entscheide über erteilte definitive Schulausschlüsse sowie vorübergehende Schulausschlüsse.
2Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn die betroffene Schülerin oder Schüler über keinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz verfügt.
Art. 82d
Bisheriger Art. 82a
Art. 83 Sachüberschrift sowie Abs. 2 und 5
Arbeitsmarktlicher Vorentscheid