Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 51 Seiten
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6.1.1 Risiken im Durchführungsbudget
Den Risiken einer allgemeinen Kostensteigerung im Durchführungsbudget ist mit einer konsequenten Ausgabensteuerung und Kostenkontrolle entgegenzuwirken. Der Bund wird die Einbindung seiner entsprechenden Interessen vertraglich mit der Durchführungsorganisation vereinbaren. Die erhöhte Flexibilität der Ausrichter, im Zuge der Agenda 2020 die Dimensionen und die Ausgestaltung der Spiele den bestehenden Bedürfnissen und Mitteln anpassen zu können, erlaubt es, die Ausgaben zu kontrollieren und allenfalls notwendige Korrekturen vorzunehmen.
6.1.2 Risiken im Bereich Sicherheit und Infrastrukturen
Gestützt auf die vom Bundesrat festgelegten Eckwerte der finanziellen Beteiligung des Bundes trägt dieser insbesondere die Risiken im Bereich der Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum mit. Es ist nicht möglich, die Sicherheitslage im Jahre 2026 heute vorherzusagen. Die von Experten des Bundes und der Kantone erfolgten Berechnungen und Überlegungen gehen daher von einer mit der heutigen Sicherheitslage vergleichbaren Situation aus. Dem Risiko von Mehrkosten aufgrund einer verschärften Sicherheitslage bis ins Jahr 2026 wurde mit einem Zuschlag von 30% auf den budgetierten Kosten Rechnung getragen.
Ein Risiko im Infrastrukturbudget bezieht sich auf die Realisierung der erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten im olympischen Dorf. Diese Risiken werden vom Kanton Wallis resp. der Stadt Sion getragen und die Garantien gegenüber dem IOC werden von diesen beigebracht.
Der Bundesrat wird einen Verzicht oder Rückzug der Kandidatur veranlassen, wenn die Finanzierung der Vorhaben nicht glaubwürdig belegt oder durch entsprechende Kreditbeschlüsse der betroffenen Kantone oder Gemeinden fristgerecht nachgewiesen ist.
6.1.3 Politische Entscheidungsprozesse in den Kantonen und Austragungsgemeinden
Zur Sicherung der Beiträge der Kantone und der Austragungsgemeinden an die Finanzierung des Gesamtprojekts bedarf es zustimmender Unterstützungsentscheide auf kantonaler und lokaler Ebene. Dazu sind je nach kantonaler Rechtsordnung Beschlüsse auf Regierungs- oder Parlamentsebene erforderlich. Gegebenenfalls sind diese einer Referendumsmöglichkeit unterstellt. Im Falle eines Referendums liegt ein abschliessender Entscheid über eine Beteiligung am Projekt bei der jeweiligen kantonalen oder lokalen Bevölkerung.
Infolge der Beteiligung verschiedener Durchführungskantone und des beabsichtigten Einbezugs sämtlicher Kantone (IKAPOL) in das Projekt bedarf es im Vorfeld der kantonalen Entscheidungen verschiedener Absprachen und Einigungen auf interkantonaler Ebene.
Es ist Sache der Kantone, diese Absprachen zu führen, die notwendigen politischen Prozesse auf kantonaler und lokaler Ebene voranzutreiben und Entscheidungen fristgerecht herbeizuführen.
Die Unsicherheiten bezüglich dieser Prozesse stellen ein Risiko für die Finanzierung des Projekts dar. Der Beitrag des Bundes an das Projekt ist an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone im geplanten Ausmass an der Finanzierung des Gesamtprojekts beteiligen.