Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/93: Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren · 14 Seiten
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einerseits einen Beitrag zur Steigerung der Produktivität bei Importeuren und Schweizer Produzenten, die für den Schweizer und für den EU Markt produzieren, anderseits dürften die tieferen Handelskosten – zumindest teilweise – in Form tieferer Konsumentenpreise weitergegeben werden, was den Einkaufstourismus tendenziell weniger attraktiv macht. Schliesslich bedeutet der administrativ vereinfachte Zugang zum Schweizer Markt durch eine Erhöhung der Produktvielfalt auch verstärkten Wettbewerb. Durch die öffentlich zugänglichen Meldungen verfügen die Konsumentinnen und Konsumenten überdies über erhöhte Transparenz in Bezug auf die technischen Vorschriften, nach denen die nach dem CdD-Prinzip in Verkehr gebrachten Lebensmittel hergestellt sind.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201615 zur Legislaturplanung 2015– 2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201616 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Das WBF wurde vom Bundesrat vor dem Hintergrund der Diskussion über die Hochpreisinsel Schweiz am 22. Juni 2016 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDI bis Ende 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung einer Meldepflicht anstelle einer Bewilligungspflicht für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach dem CdD-Prinzip vorzulegen. Es entspricht einem Jahresziel des WBF, dass der Bundesrat die Botschaft zur Einführung dieser Meldepflicht 2017 verabschiedet.
4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
In seiner Neuen Wachstumspolitik 2016-2019 definiert der Bundesrat sieben Massnahmen, die geeignet sind, das Wachstum der Arbeitsproduktivität nachhaltig zu erhöhen. Massnahme Nr. 6 umfasst die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt durch Erleichterung der Importe. Dies soll durch eine Überprüfung der bestehenden rechtlichen und administrativen Gegebenheiten in Bezug auf die Behinderung von Parallelimporten erfolgen. Im Rahmen dieser erfolgten Überprüfung17 wurden neben den Ursprungsregeln auch weitere Massnahmen geprüft. Der Postulatsbericht schlug zudem Massnahmen vor, die geeignet sind, die Hürden für (Parallel-)Importe in die Schweiz weiter zu reduzieren. Vorliegendes Projekt ist eine explizite Empfehlung dieser Überprüfung.
15 BBl 2016 1105
16 BBl 2016 5183
17 Vgl. Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulats 14.3014 «Erleichterung der Zollabfertigung und Förderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises»