Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/93: Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren · 14 Seiten

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verzichtet. Im vorherigen Recht waren Lebensmittel, die nicht ausdrücklich erlaubt waren, unzulässig. Gemäss dem neuen Lebensmittelrecht gilt, dass zulässig ist, was sicher und nicht ausdrücklich verboten ist. Die Ablösung der Bewilligungspflicht in ein Meldeverfahren für die Anwendung des CdD-Prinzips im Lebensmittelbereich folgt ebenfalls dieser Logik.

Die bisherige Bewilligungspflicht geht davon aus, dass die Produktesicherheit und die Qualität von Lebensmitteln, die in der EU zulässig sind, für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ungenügend sein könnten. Diese Annahme ist aus folgenden Gründen überholt:

 Die 2017 in Kraft getretene Revision des Lebensmittelrechts führte zu einer weitgehenden Annäherung der Schweizer Vorschriften an jene der EU. Aufgrund der weitgehenden Harmonisierung mit den Lebensmittelvorschriften der EU kann auf die Bewilligungserteilung bzw. die Prüfung der Gesuche verzichtet werden, ohne dass Einbussen bei der Lebensmittelsicherheit hingenommen werden müssen. Die Rechtmässigkeit der Produkte, die gemäss CdD-Prinzip in Verkehr sind, wird wie bei allen anderen Lebensmitteln im Rahmen der üblichen Marktaufsicht überprüft.

 Die Entwicklung des Einkaufstourismus zeigt, dass Lebensmittel, die in der EU zulässig sind, von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nicht als ungenügend wahrgenommen werden. 2016 wurde der Schweizer Einkaufstourismus auf bis zu 10 Milliarden Franken geschätzt, was etwa 10% der Detailhandelsumsätze in der Schweiz entspricht11. Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen wird das Volumen des Einkauftourismus im Nahrungsmittelbereich im Jahr 2015 auf 2.79 Milliarden Franken geschätzt12. Fast 50 Prozent der befragten Einkaufstouristen gaben an, dass sie mehr als viermal pro Jahr ins Ausland reisen, um Lebensmittel einzukaufen. Laut der Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) über den Einkaufstourismus 2015 gaben die Einkaufstouristen im Ausland 2.41 Milliarden Franken für Lebensmittel aus, bei jährlichen Gesamtausgaben der Einkaufstouristen im Ausland von 9.3 Milliarden Franken13.

 Schliesslich ist es auch vor dem Hintergrund der eGovernment-Strategie sinnvoll, das heutige papierbasierte Bewilligungsverfahren durch ein administrativ einfaches elektronisches Meldeverfahren abzulösen. In den vergangenen Jahren wurden sowohl bei den Unternehmen wie auch in der Bundesverwaltung immer mehr Daten und Prozesse digitalisiert. Das heute angewendete Bewilligungsverfahren ist papierbasiert. Mit dem Wechsel auf ein elektronisches Meldeverfahren würden die Chancen der Digitalisierung in diesem Bereich genutzt und den heutigen Gegebenheiten würde besser Rechnung getragen.

11 Credit Suisse, Retail Outlook 2017, Schweizer Detailhandel im Umbruch, Januar 2017.

12 Rudolph T., Nagengast L. et Nitsch F., 2015, Einkaufstourismus Schweiz 2015, Eine Studie zu den aktuellen Entwicklungen des Einkaufstourismus, Forschungszentrum für Handelsmanagement, St. Gallen.

13 GfK, 2016, Auslandeinkäufe 2015, Endbericht.