Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/93: Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren · 14 Seiten
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1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
1.3.1 Begründung
Mit der heute geltenden Bewilligungspflicht für Lebensmittel bleibt in einem wichtigen Bereich7 trotz grundsätzlicher Anwendung des CdD-Prinzips ein Bewilligungs- und Prüfverfahren und somit ein Handelshemmnis bestehen. Dies erschwert bzw. verteuert die Importe solcher Produkte und kann Anbieter davon abhalten, neue Produkte in der Schweiz auf den Markt zu bringen. Die Anzahl Bewilligungen hat seit der Einführung der Bewilligungspflicht im Juli 2010 stark abgenommen. So wurden in den zwei Jahren nach Inkrafttreten der Bewilligungspflicht (2010 und 2011) durchschnittlich 50 Gesuche pro Jahr gestellt. In den vergangenen zwei Jahren (2015 und 2016) lag die Anzahl der Gesuche durchschnittlich bei 10 pro Jahr.
Mit der Einführung einer Meldepflicht für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem CdD-Prinzip anstelle der bisherigen Bewilligungspflicht soll den Marktzugang für Lebensmittel, die gemäss dem CdD-Prinzip in die Schweiz in Verkehr gebracht werden, vereinfacht und dadurch ein Handelshemmnis reduziert werden. Die Datenbank der Meldungen soll öffentlich zugänglich sein um die für die kantonalen Vollzugsbehörden der Lebensmittelgesetzgebung sowie für die Konsumentinnen und Konsumenten den Überblick über die sich in Verkehr befindenden CdD-Lebensmittel zu erleichtern. Mit dem heute geltenden Prinzip der Allgemeinverfügung ist dies nicht nur beschränkt möglich.
1.3.2 Bewertung
Das digitalisierte Meldeverfahren bezweckt eine Reduktion des administrativen Aufwands für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem CdD-Prinzip, womit die Produktevielfalt und die Wettbewerbsintensität erhöht werden sollen.8
Gemäss einer Studie9 über die volkswirtschaftlichen Kosten ausgewählter Ausnahmen vom CdD-Prinzip begünstigen technische Handelshemmnisse die Segmentierung von Märkten. Die Erleichterung von Parallelimporten ist somit ein geeignetes Mittel, um die Produktevielfalt zu erhöhen und den Wettbewerb zu stärken. So dürfte es für die ausländischen Zulieferer schwieriger werden, die vergleichsweise hohe Kaufkraft der Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen abzuschöpfen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich der Druck auf die Preise verstärkt. Einfachere und schnellere Verfahren für das Inverkehrbringen von Produkten reduzieren Handelskosten und ermöglichen Effizienzgewinne, was sowohl bei Importeuren als auch bei Schweizer Produzenten, welche für den Schweizer und den EU-Markt produzieren, zur Steigerung der Produktivität beiträgt. Zudem dürften die tieferen Handelskosten – zumindest teilweise – in Form tieferer Konsumentenpreise weitergegeben werden. Aufgrund der bisher geringen Anzahl von Bewilligungen ist eine quantitative Einschätzung des Effekts auf die Preise schwierig. Die hohe Preisdifferenz von Lebensmitteln in der Schweiz im Vergleich zum Ausland – durchschnittlich 60% im Vergleich zu den EU15-Ländern –
7 2014 gaben die Schweizer Haushalte insgesamt 30 Milliarden Franken für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke aus.
8 IWSB (2017) Volkswirtschaftliche Kosten ausgewählter Ausnahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips.
9 IWSB (2017) Volkswirtschaftliche Kosten ausgewählter Ausnahmen des Cassis-de-Dijon-Prinzips.