Vorlage

Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 43 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage

oder in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Gesuchs sowie während der Prüfung des Gesuchs bearbeitet hat.

2Die Gesuchstellerin liefert der interkantonalen Behörde namentlich vollständige Angaben über allfällige strafrechtliche Verurteilungen und abgeschlossene oder hängige Strafverfahren.

Art. 23 Unabhängige Geschäftsführung

(Art. 22 Abs. 1 Bst. f BGS)

1Die Gesuchstellerin gewährleistet die unabhängige Geschäftsführung, indem sie alle wichtigen Aufgaben im Sinne des Geldspielgesetzes selbst erfüllt.

2Sie übt namentlich bei der Erfüllung folgender Aufgaben die zentralen Tätigkeiten selbst aus:

a. Überwachung des Spielbetriebs und Bestimmung der Gewinnerinnen und Gewinner;

b. Führung der Kundenkonten;

c. Pflege der Beziehungen mit den Spielerinnen und Spielern;

d. Beaufsichtigung der Spielerinnen und Spieler sowie Umsetzung der Sozialschutzmassnahmen und der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei.

3Die Gesuchstellerin kann die Aufgaben nach Absatz 2 Buchstaben c und d teilweise ihren Vertriebspartnern übertragen, sofern sie diese selbst beaufsichtigt.

4Erfüllt die Gesuchstellerin eine Aufgabe nicht selbst, so bietet sie Gewähr dafür, dass die Dritten die gesetzlichen Verpflichtungen einhalten.

5Die Gesuchstellerin, die Lotterien und Sportwetten veranstalten will, reicht der Bewilligungsbehörde eine Übersicht über die Interessenbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung ein.

6Die Gesuchstellerin, die Sportwetten veranstalten will, reicht zusätzlich zu der Übersicht nach Absatz 5 allfällige Partnerschaftsverträge mit natürlichen oder juristischen Personen ein, die Pferderennen oder andere Sportwettkämpfe und - veranstaltungen organisieren oder an solchen teilnehmen.

Art. 24 Einwandfreie Geschäftsführung

(Art. 22 Abs. 1 Bst. f BGS)

1Die Anforderung der einwandfreien Geschäftsführung ist namentlich dann erfüllt, wenn die Gesuchstellerin:

a. sich rechtskonform verhält;

b. die Grundsätze der guten Corporate Governance beachtet;

c. in guter wirtschaftlicher Verfassung ist.