Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/24: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen · 15 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Mie-

te und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

4.5.11 Union suisse des professionnels de l’immobilier (uspi)

Die uspi lehnt den Revisionsvorschlag ab. Der ursprüngliche soziale Normgedanke wird komplett zweckentfremdet, da der Mieter ermuntert wird, mit der ihm nicht gehörenden Wohnung, Geschäfte zu machen. Indes wird der Vermieter gezwungen die Zustimmung abzugeben. Weiter besteht die Gefahr, dass Wohnraum zweckentfremdet wird und mehrere kantonale Bestimmungen nicht mehr anwendbar sind. Es ist widersprüchlich, dass der Bundesrat am selben Tag zum einen den Vorschlag macht, in den Fonds de Roulement zu investieren und zeitgleich mit dem vorliegenden Revisionsvorschlag den Wohnungsmangel zu verstärken droht.

4.5.12 Camera Ticinese dell'Economia Fondiaria (CATEF)

Die bundesrätliche Vorlage wird aus formellen und materiellen Aspekten abgelehnt. Sie zielt lediglich darauf ab, Vermieter in ihren Rechten einzuschränken, um Mietenden einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlauben. Somit widerspricht sie dem ausgewogenen Charakter der mietrechtlichen Bestimmungen. Hinzu kommt, dass die Verbreitung der wiederholten kurzzeitigen Untermiete, insbesondere in urbanen Zentren, eine Minderung von günstigem Wohnraum zur Folge hat. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Materie nicht auf Verordnungsebene, sondern auf Gesetzesstufe mittels Revision des Obligationenrechts geregelt werden muss.

Für den Fall, dass man die wiederholte kurzzeitige Untermiete dennoch zulassen will, werden verschiedene Ergänzungen vorgeschlagen. Eine solche besteht beispielsweise in der zeitlichen Begrenzung der wiederholten kurzzeitigen Untermiete.

4.6 Diverse Stellungnahmen

Ferner haben diverse nicht geladene Privatpersonen und Organisationen eine Stellungnahme abgegeben. Deren Standpunkte zur Verordnungsrevision sind online auf der Website des Bundes abrufbar (https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2018.html#WBF).

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