Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/24: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Mie-
te und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
4.5.2 hotelleriesuisse
Die bundesrätliche Vorlage für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird abgelehnt. Zunächst sollen gleiche Rahmenbedingungen für die Hotellerie und gewerblichen Anbieter der sogenannten «neuen Beherbergungsplattformen im Onlinebereich» geschaffen werden. Durch die Lockerung des Zustimmungsverfahrens werden aber tendenziell noch mehr derartige gewerbliche Anbieter in den Markt eintreten und sich die ungleichen Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zur klassischen Beherbergung verschärfen. Durch Sharing-Economy-
Plattformen können zudem negative Folgen auftreten, wie die Nutzung von Wohnraum durch Touristen, der eigentlich für das permanente Wohnen vorgesehen ist. Dieser Wohnraum würde dann dem Wohnungsmarkt entzogen, was bei einem allfälligen zukünftigen Problem des «Overtourism» auch die Hotellerie betreffen und negative Stimmung gegen den Tourismus im Allgemeinen erzeugen würde. Mit der generellen Zustimmung der Vermieter zur kurzfristigen Untervermietung von Wohnungen werden auch die Fälle der missbräuchlichen Untermiete zunehmen und es ist für den Vermieter noch schwieriger einen Überblick über die untervermieteten Wohnungen und Zimmer zu behalten.
4.5.3 Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV)
Die bundesrätliche Vorlage für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird begrüsst. Mieterinnen und Mieter erhalten leichter eine generelle Zustimmung für die Untervermietung über eine Buchungsplattform und werden zudem besser vor Kündigungen geschützt. Im Zeitalter der Digitalisierung ist die heutige Regelung, die für jede Untermiete eine neue Genehmigung vorsieht, überholt. Gleichzeitig sind aber raumplanerische Massnahmen, eine Meldepflicht und eine Begrenzung der Beherbergungszeit notwendig, um dem Verlust erschwinglicher Wohnobjekte entgegenzuwirken.
4.5.4 Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT Schweiz)
Die Vorlage des Bundesrates für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird abgelehnt. Das grundsätzliche Recht zur regelmässigen kommerziellen Untervermietung an Gäste, wie es mit der Vorlage eingeräumt werden soll, stellt eine erhebliche Ausweitung der Nutzungsrechte des Mieters bzw. Einschränkung der Verfügungsgewalt und
Eigentumsrechte des Eigentümers dar. Die Vorlage stellt keine Anpassung des Artikels 262 OR an die technologische und gesellschaftliche Entwicklung dar und sprengt den Rahmen des vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehenen Rechts auf Untervermietung. Das grundsätzliche Recht des Mieters zur kurzzeitigen Untervermietung und die Beweispflicht des Vermieters bei Ablehnung stellt eine Umkehr der heutigen Situation dar und legt dem Vermieter die Beweislast auf. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und verursacht hohe Kosten. In Ballungszentren ist die Nachfrage nach Wohnraum für dauerhaften Aufenthalt und gleichzeitig nach kurzzeitigen Übernachtungsmöglichkeiten am grössten. Dies führt zu einer Konkurrenzierung der Wohnraumnachfrage. Das grundsätzliche Recht zur kurzzeitigen Untervermietung erhöht den Druck auf die Wohnungssuchenden, was in jeder Hinsicht unerwünscht ist. Dem Wohnungsmarkt würde durch die Anpassung Wohnraum entzogen. Wenn denn – was ebenfalls klar abgelehnt wird – generell ein Recht des Mieters auf kommerzielle Nutzung eines Mietobjekts geschaffen werden soll, so könnte dies nur auf Gesetzesebene und nicht auf dem Verordnungsweg legiferiert werden.
4.5.5 Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)
Mangels Kapazitäten wurde auf eine inhaltliche Stellungnahme zur bundesrätlichen Vorlage verzichtet.
4.5.6 Verband Immobilien Schweiz (VIS)
Die Vorlage des Bundesrates für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird abgelehnt. Eine solche Änderung führt zu einer rechtlichen Schlechterstellung von Wohneigentümern und Vermietern und verschärft bereits vorherrschende Missstände, welche durch die Praxis von Vermittlungsplattformen entstehen. Was übergeordnet das Vorgehen und das
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