Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/24: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen · 15 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Mie-
te und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
4.2.3 Grüne Partei der Schweiz (Grüne)
Der bundesrätlichen Vorlage für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird grundsätzlich zugestimmt. Gleichzeitig werden aber griffige raumplanerische Massnahmen, eine Meldepflicht oder eine Begrenzung der Beherbergungszeit verlangt, um den Verlust von erschwinglichen Wohnobjekten zu verhindern.
4.2.4 Grünliberale Partei Schweiz (glp)
Die Vorlage des Bundesrates für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird abgelehnt. Wenn eine Mieterin oder ein Mieter die Wohnung über eine Beherbergungsplattform wie Airbnb untervermieten möchte, so ist das bereits nach geltendem Recht möglich. In bestimmten, relativ eng auszulegenden Fällen, hat der Mieter ein gesetzliches Recht auf Untervermietung, beispielsweise bei berufs- oder ausbildungsbedingten Abwesenheiten. In den übrigen Fällen kann im Rahmen der Vertragsfreiheit eine weitergehende Untervermietung mit dem Vermieter vereinbart werden. Damit wird den berechtigten Interessen beider Vertragsparteien angemessen Rechnung getragen. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nicht.
4.2.5 Schweizerische Volkspartei (SVP)
Die Vorlage des Bundesrates für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird abgelehnt. Das Bundesgericht wendet einen strengen Massstab auf das Institut der Untermiete an. Unmissverständlich müssen sich Vermieter die Untermiete nur innerhalb eines engen, sozialpolitischen Umfangs gefallen lassen. Eine weitergehende Untermiete bzw. die kommerzielle Nutzung im Sinne der «Beherbergungsplattformen» ist offensichtlich im Rahmen der Vertragsfreiheit zu regeln.
4.2.6 Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)
Der bundesrätlichen Vorlage für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird vorbehaltlos und ohne Änderungswünsche zugestimmt. Die vorgesehene administrative Erleichterung ist zeitgemäss und die Präzisierung der möglichen Ablehnungsgründe schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und liegt auch deshalb im Interesse der Mieterinnen und Mieter.
4.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
4.3.1 Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)
Die bundesrätliche Vorlage für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird begrüsst und als wesentliche Verbesserung empfunden. Der gewählte Lösungsansatz wird als zweckmässig erachtet, um die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Untermiete der Angebotsentwicklung im Bereich der Beherbergungswirtschaft und den Auswirkungen der neuen Online-Vertriebskanäle anzupassen.
4.3.2 Schweizerischer Gemeindeverband (SGV)
Nach dem Studium der Unterlagen wurde auf eine inhaltliche Stellungnahme zur bundesrätlichen Vorlage verzichtet.
4.3.3 Schweizerischer Städteverband
Die Vorlage des Bundesrates für eine generelle Zustimmung des Vermieters zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete wird grundsätzlich begrüsst und der damit einhergehende tiefere administrative Aufwand ebenso positiv beurteilt wie die Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit. Die vorgeschlagene Bestimmung soll jedoch in mehreren Punkten ergänzt werden. Im Zusammenhang mit dem
zweiten Absatz soll das Gesuch des Mieters auch das Ausmass der Gesamtbeanspruchung im er-
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