Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/30: Änderung der Gebührenverordnung zum BG über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) · 16 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Revision der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG)
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.299283 / 237.1/2019/00007
Zusammenfassung
Eine grosse Zahl von Stellungnahmen stimmt der Vorlage grundsätzlich oder in wesentlichen Teilen zu. Nur ein Teilnehmer lehnt die Vorlage ausdrücklich gesamthaft ab.
Viele Einzelpunkte der Vorlage werden mehrheitlich begrüsst. Deutliche Zustimmung erhalten insbesondere die Gebührenberechnung nach Zeitaufwand gemäss Art. 9 Abs. 1bis des Vorentwurfs, die vorgeschlagene Gebühr für Gesuche im Sinne von Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG (Art. 12b des Vorentwurfs), die vorgeschlagene Gebühr für die Einladung zur Abholung eines Dokuments auf dem Betreibungsamt (Art. 13 Abs. 2bisdes Vorentwurfs), die Regelung über die Gebührenfreiheit des Rückzugs einer Betreibung und der Löschung eines Verlustscheins (Art. 41 des Vorentwurfs) sowie die Erhöhung des Gebührenrahmens für gerichtliche Entscheide in betreibungsrechtlichen Summarsachen (Art. 48 Abs. 1 des Vorentwurfs).
Kritisch betrachtet werden einzelne Bestimmungen betreffend die Gebühren im eSchKG-Verbund, namentlich Art. 15a Abs. 3 und 4 des Vorentwurfs, sowie – hauptsächlich aus juristischtechnischen Gründen – Art. 48 Abs. 3 des Vorentwurfs.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf über die Revision der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) dauerte vom 11. April 2018 bis zum 13. Juli 2018. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 25 Kantone, 2 politische Parteien und 14 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 41 Stellungnahmen ein.
7 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
23 Teilnehmer stimmen der Vorlage grundsätzlich oder in den wesentlichen Teilen zu.2
Ein Teilnehmer lehnt die Vorlage ausdrücklich ab.3
Ein Teilnehmer bedauert angesichts des erforderlichen zusätzlichen Ressourcenaufwandes, dass das Inkrafttreten dieser Revision nicht bereits bestimmt ist.4
Ein Teilnehmer wünscht eine generelle Senkung der Gebühren, was er mit der Effizienzsteigerung durch den elektronischen Geschäftsverkehr begründet.5
1 Siehe dazu die Liste im Anhang.
2 AR S. 1; AI S. 1; BL S. 1; BS S. 1; FR S. 1; GE S. 1; GR S. 1; so wohl auch BE S. 1 f. und JU S. 1; NE S. 2; NW S. 1; SG S. 1; OW stimmt dem Vorentwurf nur «teilweise» zu; TG S. 1; VD S. 8; ZH S. 1; ZG S.1; SP S. 1; im Ergebnis wohl auch SVP S. 1 f.; UNIL S. 1; CP S. 2; KMU-Forum S. 1; FER S. 2.
3 SH S. 1.
4 GE S. 1.
5 CP S. 2.