Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/36: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister · 20 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.296333 / 231.1/2015/00004
Zusammenfassung
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) wurde vom 23. Mai bis zum 30. September 2018 durchgeführt. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die weiteren interessierten Organisationen wurden eingeladen, zu einer Änderung des Zivilgesetzbuchs (Art. 30b) und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Art. 40a) Stellung zu nehmen.
Mit der Revision soll die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister vereinfacht werden. Anstelle der heutigen Verfahren (Klage vor Gericht oder formelle Berichtigung) soll eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Vorbedingungen genügen.
Mit Ausnahme der SVP, der EDU und dreier Organisationen wurde die vorgeschlagene Revision von sämtlichen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Sie erachten es für notwendig, die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister zu vereinfachen.
In Bezug auf die zuständige Verwaltungsbehörde gehen die Meinungen allerdings auseinander.
Die FDP, die CVP und die BDP unterstützen die Ablösung der heutigen Verfahren durch eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten. Die SP, die GPS, die JGS und UP teilen diese Ansicht und schlagen überdies vor, mit der Revision den Grundsatz der Selbstbestimmung der betroffenen Personen noch zu stärken, indem kein Kontrollmechanismus durch die Zivilstandsbeamtin oder den Zivilstandsbeamten verankert werden soll. Das Verfahren der Erklärung beim Zivilstandsamt wird auch von der überwiegenden Mehrheit der Organisationen gutgeheissen, insbesondere von den Vereinigungen, welche die LGBTI-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle) vertreten. Dasselbe gilt für den betroffenen Fachverband (Schweizerischer Verband für das Zivilstandswesen).
Was die Kantone anbelangt, fallen die Meinungen unterschiedlich aus. Sechs (6) Kantone unterstützen den Vorschlag des Vorentwurfs, währendem sich viele von ihnen auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) berufen und wünschen, dass nicht die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten mit dem Verfahren betraut werden, sondern – ähnlich wie im bestehenden Verfahren zur Namensänderung – die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen.
Einige Kantone (4) und Parteien (4) sowie mehreren Organisationen sind der Ansicht, dass urteilsfähige Minderjährige eine Erklärung über die Änderung ihres Geschlechts gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgeben können sollten, ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters einholen zu müssen.
Einige Teilnehmer wünschen, die Änderung des Vornamens und des Familiennamens liberaler zu regeln, so dass jede Person, unabhängig von einer Geschlechtsänderung, davon profitieren kann.