Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/36: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister · 20 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.296333 / 231.1/2015/00004
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf über eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister) dauerte vom 23. Mai bis 30. September 2018. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben alle Kantone, 11 politische Parteien und 65 Organisationen sowie weitere Teilnehmer. Insgesamt gingen damit 102 Stellungnahmen ein. 4 Organisationen1 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, findet sich im Anhang.
3 Gegenstand der Vernehmlassung (Vorentwurf)
Gegenstand der Vernehmlassung war eine vom Bundesrat beantragte Änderung des Zivilgesetzbuchs und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.
Die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen und dazu eingegangenen Stellungnahmen werden nachstehend (siehe unter Ziff. 5.2 und 5.3) im Einzelnen dargestellt.
Die Revision zielt darauf ab, die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister und gleichzeitig die Vornamensänderung von Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung zu vereinfachen. Anstelle der heutigen Verfahren sollen sie dafür ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Vorbedingungen eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgeben können.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundeskanzlei abgerufen werden (https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/vernehmlassungen.html).
4 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
4.1 Annahme des Vorentwurfs
Die Revision ist allgemein auf Zustimmung gestossen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer erachtet es als notwendig, die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister zu vereinfachen.
Vier (4) Kantone2 unterstützen den Vorentwurf vorbehaltslos und zwei (2) Kantone3 stimmen ihm zu, unterbreiten jedoch Verbesserungsvorschläge. Die Mehrheit der Kantone4 begrüsst ebenfalls das Ziel der Revision, wünscht sich jedoch, dass das Verfahren nicht den Zivilstands-
1 Fachkonferenz Soziale Arbeit der FH Schweiz SASSA, Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Nationalfonds
2 AI (S. 1), BS (S. 1), FR (S. 1), NW (S. 1)
3 VD (S. 1), ZG (S. 2)
4 AG (S.1), AR (S. 1), BE (S. 4), GE (S. 1), GL (S. 1 f.), GR (S. 1), JU (S.1), LU (p. 1 s.), NE (S. 1), OW (S. 1), SG (S. 2), SH (S. 1), SO (S. 2 ff), SZ (S. 1), TG (S. 1 f.), TI (S. 1 f.), UR (S. 2), VS (S. 2), ZH (S. 2 f.)