Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 42 Seiten
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Übersicht
Mit vorliegendem Bericht wird die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge1 (VTS) in die Vernehmlassung gegeben. Die Teilrevision harmonisiert die Vorschriften mehrerer Fahrzeugarten mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes2 (SVG) tragen die Änderungen zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicher-
heit und dem Umweltschutz bei und vermeiden technische Handelshemmnisse.
Ausgangslage
Die Europäische Union hat die technischen Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erneuert3. Gestützt auf das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen4 (MRA) hat sich die Schweiz verpflichtet, diese Fahrzeuge auch in der Schweiz zuzulassen. Die neuen Vorschriften beinhalten insbesondere höhere Anforderungen an die Bremssysteme und weichen von den geltenden Schweizer Bau- und Ausrüstungsvorschriften ab. Um technische Handelshemmnisse zu vermeiden, muss die Verordnung vom 19. Juni 19955 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) an das neue EU-Recht angepasst werden. Damit auch in Zukunft bereits in Verkehr stehende Schweizer Fahrzeuge mit EU-Fahrzeugen zusammengekuppelt und sicher betrieben werden können, müssen insbesondere die Bremsanlagen und Anhängerkupplungen aufeinander abgestimmt sein.
Für Fahrzeuge zum Personen und Sachentransport wie Autos, Lieferwagen und Reisecars haben sich die technischen Bau- und Ausrüstungsvorschriften der EU längst etabliert. Die Umsetzung der Motion Darbellay6 (13.3818) verlangt, dass die Kantone den in der EU (vom Hersteller) ausgestellten Konformitätspapieren (CoC) vertrauen und neue Fahrzeuge (nicht älter als ein Jahr und weniger als 2000 km) auf rein administrativem Weg zulassen. Das Fahrzeug soll also nicht mehr beim Strassenverkehrsamt zur Identifikationskontrolle vorgeführt werden (Verzicht auf Prüfung, ob Fahrzeug und CoC übereinstimmen).
Motoren von Arbeitsmaschinen müssen die Abgasvorschriften der EU für «nicht für den Strassenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte» erfüllen. Diese Vorschriften wurden mit der ab 2019 für die Zulassung anwendbaren Stufe V verschärft und erreichen ein bezüglich Abgasgrenzwerte ähnliches Niveau zur Norm EURO VI für Lastwagen.
Wie die Abgase von Verbrennungsmotoren hat auch Lärm einen grossen Einfluss auf die Umwelt und die Bevölkerung. Zur Reduktion von Nachtruhestörungen und um dem Anliegen der Motion Golay7 (17.3242; im Rat noch nicht behandelt) angemessen Rechnung zu tragen, wurden Massnahmen zur Reduktion der Lärmemissionen durch Blaulichtfahrzeuge geprüft.
Anträge verschiedener Fach- und Interessensverbände auf Anpassung einzelner Bestimmungen sind amtsintern geprüft worden. Sie werden in diese Revision integriert und in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt.
Inhalt der Vorlage
Die meisten Artikel und zwei Anhänge dieser VTS-Revision betreffen die Vorschriften für Einteilung sowie Bau/Ausrüstung von Arbeitsanhängern und Fahrzeugen für den Einsatz in der Landwirtschaft. Die wichtigsten Themen mit Bezug zur Fahrzeugtechnik sind die Anforderungen an die Bremsanlagen,
1 SR 741.41
2 SR 741.01
3Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.2.2013 über die Geneh-
migung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 1; zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2016/1788, ABl. L 277 vom 13.10.2016, S. 1.
4Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die
gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, abgeschlossen am 21. Juni 1999 (Mutual Recognition Agreement; MRA; SR 0.946.526.81).
5 SR 741.41
6 «Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit».
7 «Wechseltönige Zweiklanghörner von vortrittsberechtigten Fahrzeugen: Lärmbelastung verringern».