Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 42 Seiten
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die Verbindungseinrichtungen, die Längenvorschriften für vorne angebrachte Arbeitsgeräte und die Achslasten von Anhängern. Einzelne dieser Neuerungen erfordern auch Anpassungen in der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19628 (VRV), der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19769 (VZV) und der Verordnung vom 19. Juni 199510 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV). Änderungen bezüglich der Fahrzeugeinteilung resultieren vorwiegend aus den EU- Definitionen für Traktor- und Anhängerklassen.
Der zweite der vier Teile der VTS beinhaltet die Bestimmungen zur Fahrzeugprüfung. Die Kapitel über die Fahrzeugprüfung vor der Zulassung und über die Nachprüfung werden im Rahmen der Änderungen zur Umsetzung der Motion Darbellay (13.3818) neu gegliedert, das Kapitel über die Zulassungsprüfung wird neu gefasst.
Weitere auf individuellen Anträgen basierende Änderungsvorschläge betreffen die Vereinheitlichung der Einteilung von Feuerwehr- und Zivilschutzfahrzeugen und die Gleichstellung von Zirkus- und Schaustelleranhängern mit den Arbeitsanhängern.
Die für Schweizer Fahrzeugarten anwendbaren Abgasvorschriften im Anhang 5 sollen den erneuerten EU-Vorschriften angepasst und die Verweise aktualisiert werden. Als Folgeänderung wird auch eine Anpassung der Verordnung des UVEK vom 21. August 200211 über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen erforderlich.
Die Europäische Union hat die Vorschriften zum Fahrtschreiber weiterentwickelt. Mit der Übernahme der neuen Fahrtschreibervorschriften und der Einführung des neuen, sogenannten «intelligenten Fahrtschreibers» müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Davon betroffen sind u. a. auch die VTS, die TGV und die VZV. Der vorliegende Bericht enthält diesbezüglich nur kurze Zusammenfassungen. Sämtliche Änderungen sind im Erläuternden Bericht «Chauffeurverordnung (ARV 1) sowie weitere Verordnungen zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 165/201412 (Einführung des «intelligenten Fahrtschreibers»)» detailliert beschrieben.
8 SR 741.11
9 SR 741.51
10 SR 741.511
11 SR 741.437
12 Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Strassenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Strassenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Strassenverkehr, ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 1.