Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 42 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

1. Grundzüge der Vorlage

1.1. Ausgangslage

Um den Weiterentwicklungen in der Technik, dem Umweltschutz und neuen Erkenntnissen bei Sicherheitsaspekten Rechnung zu tragen, wird die VTS laufend – unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen – den neuen Gegebenheiten angepasst. Als Folge der Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) und des Landverkehrsabkommens13 (LVA) in den Bilateralen I werden der Stand der in der Schweiz anerkannten Vorschriften der Europäischen Union (EU) stetig nachgeführt und die Masse und Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr harmonisiert. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199514 über die technischen Handelshemmnisse (THG) verlangt zudem, dass die Schweizer Produktanforderungen so zu gestalten sind, dass keine Behinderungen des zwischenstaatlichen Warenverkehrs aufgrund unterschiedlicher technischer Vorschriften entstehen.

1.2. Die beantragte Neuregelung

1.2.1. Fahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft

Mit dem Erlass der neuen Rahmenverordnung und den zugehörigen Detailbestimmungen in Form von delegierten Verordnungen hat die EU die technischen Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vollumfänglich erneuert. Die Vorschriften sind in der EU seit dem 1. Januar 2016 für neue Traktor und Anhängermodelle verbindlich, sofern eine Typengenehmigung erteilt werden soll. Typengenehmigte und damit mit den neuen Vorschriften übereinstimmende Fahrzeuge, können in der Schweiz seit dem 1. Juni 2015 bereits zugelassen werden. Aufgrund des MRA akzeptieren auch EU- und EWR-Mitgliedstaaten nach diesen Vorschriften typengenehmigte Schweizer Fahrzeuge. Nach den alten EG-Vorschriften typengenehmigte Fahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft können in der EU nur noch bis am 31. Dezember 2017 zugelassen werden. Sind sie bis zu diesem Zeitpunkt in die Schweiz eingeführt, ist die Zulassung hierzulande später noch uneingeschränkt möglich.

In der EU und in der Schweiz besteht für Traktoren die Typengenehmigungspflicht, für landwirtschaftliche Anhänger hingegen nicht. Die Anwendung der EU-Vorschriften ist bei diesen Anhängern daher freiwillig. Alternativ können abweichende nationale Vorschriften angewendet werden. Der EU-Standard hat jedoch den Vorteil, dass die entsprechenden Fahrzeuge im gesamten EU- und EFTA-Raum akzeptiert werden. Nach den Erwartungen der EU wird sich daher der aktuelle Stand, wie nach dem Erlass der nun abgelösten EG-Vorschriften, in den nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten etablieren. Sollen Schweizer Fahrzeuge auch künftig mit denen aus der EU zusammenpassen, müssen die Vorschriften für Bremsen und Anhängerkupplungen harmonisiert werden. Dadurch können Schweizer Hersteller und Konsumenten gleichermassen profitieren. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der

13 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse, abgeschlossen am 21. Juni 1999 (Landverkehrsabkommen; LVA; SR 0.740.72).

14 SR 946.51