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Vernehmlassung 2018/4: Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers · 48 Seiten

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führt und bei rechteckiger oder ovaler Form im Querformat ausgerichtet sein. Sie müssen eine konvexe Spiegelfläche von je 500 cm2 aufweisen und sind möglichst weit vorne, jedoch vom vordersten Punkt höchstens 2,50 m zurückversetzt anzubringen. Anstelle der Seitenblickspiegel kann ein geprüftes Kamera-Monitor-System nach Absatz 6 verwendet werden.

6Bei Motorwagen, bei denen vorübergehend angebrachte Zusatzgeräte nach vorne mehr als 4,00 m vor die Mitte der Lenkvorrichtung reichen (Art. 164 Abs. 1), ist ein geprüftes Kamera-Monitor-System erforderlich. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Schneeräumgeräten. Die Seitenblick-Kameras des Kamera-Monitor-Systems sind möglichst weit vorne, jedoch vom vordersten Punkt des Zusatzgeräts höchstens 2,50 m zurückversetzt anzubringen. Die Anforderungen an das Kamera-Monitor-System richten sich nach Anhang 3.

Art. 118a Sachüberschrift und Abs. 1

Land- und Forstwirtschaftliche Traktoren mit einer

Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h

1Für land- und forstwirtschaftliche Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h gelten neben den Erleichterungen von Artikel 118 auch diejenigen von Artikel 119 Buchstaben a, d und e.

Art. 119 Bst. t

Für Motorwagen, deren Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht überschreiten kann, gelten zusätzlich zu den Erleichterungen von Artikel 118 folgende Erleichterungen:

t. Quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze sind zulässig (Art. 107 Abs. 1bis).

Art. 123 Abs. 5

5Gesellschaftswagen müssen bezüglich Brandschutz dem UNECE-Reglement Nr. 107 entsprechen.

Art. 124 Sachüberschrift

Aufgehoben

Art. 127 Abs. 4 und 5 Bst. d

4Zugfahrzeuge mit einer bewilligten Anhängelast von mehr als 5,00 t für druckluftgebremste Anhänger müssen mit Zweileitungs-Anhängerbremsen kompatibel sein. Die Schlauchkupplungen dürfen sich nicht falsch anschliessen lassen; die Anschlüsse dürfen keinen Absperrhahn aufweisen.

5Wird die vorgeschriebene Bremswirkung nur mit Hilfe von Druckluft erreicht, so gelten folgende Anforderungen:

d. Bei Betätigung der Anhängerbremse durch Druckabfall ist die Kupplung der Bremsleitung in gelber Farbe, jene der Vorratsleitung in roter Farbe zu