Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

4.5.11 Swiss Energy Service Companies (swissesco)

swissesco unterstützt die vorgeschlagene Änderung der VMWG und verweist auf das grosse Potenzial für eine Erhöhung der Sanierungsrate insbesondere bei Mietliegenschaften mit Geschäftsräumen. Der Verband schlägt vor, Artikel 6c Absatz 4 VMWG durch einen Buchstaben c zu ergänzen, der besagt, dass auch Massnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle und Fensterersatz als Energieeffizienzmassnahmen nach Absatz 3 gelten.

4.5.12 Gastrosuisse

Gastrosuisse hat nichts gegen die vorgesehenen Änderungen einzuwenden, setzt dabei aber voraus, dass der Mieterschaft keine Mehrkosten entstehen und die überwälzbaren Kosten klar begrenzt sind. Der Verband betont, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 für viele gewerbliche Betriebe eine hohe finanzielle Belastung bedeuten, weshalb er innovative Instrumente wie das ESC, welche auf dem Freiwilligkeitsprinzip beruhen, unterstützt. Gastrosuisse weist darauf hin, dass das ESC zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich sowie zu Kosteneinsparungen führt und dass die Liegenschaftseigentümer von Investitionsrisiken entlastet werden, ohne dass ihnen Mehrkosten entstehen.

4.5.13 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)

Der SIA begrüsst die vorgeschlagene Änderung und weist darauf hin, dass das ESC ein wichtiges Instrument ist, um den Gebäudepark Schweiz energetisch zu sanieren, ohne dabei Mehrkosten für die Mieter zu verursachen. Der Verein führt aus, dass die VMWG-Anpassung die Grundlage bildet, um mit dem ESC das Interesse der Eigentümer an energetischen Liegenschaftssanierungen zu wecken.

4.5.14 Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudeverband (suissetec)

suissetec befürwortet energetische Gebäudesanierungen, fordert aber, dass bei der Umsetzung Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Grundsätzlich unterstützt der Verband die mit Artikel 6c VMWG unterbreitete Idee, mit der Energieeinsparung verbundene Kosten über die Nebenkostenabrechnung abwälzen zu können, bemängelt aber, dass mit dem ESC nur ein konkretes Modell erwähnt wird. Suissetec betont, dass es beim ESC um ein Angebot von Energiedienstleistungserbringer geht, welche Verbesserungsmassnahmen aus einer Hand anbieten, bei denen sich die Frage nach ungerechtfertigten Vorteilen insbesondere dann stellt, wenn es Unternehmen der öffentlichen Hand sind. suissetec lehnt eine Spezialbestimmung für das ESC ab und fordert entweder den Verzicht auf die Vorlage oder aber eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf andere Energiespar-Modelle.

4.5.15 Centre Patronal (CP)

Der Centre Patronal führt mit Verweis auf die mit der Energiestrategie 2050 verbundenen Aufgaben im Bereich Gebäudesanierung aus, dass die unterbreitete Vorlage in die richtige Richtung geht. Er betont, dass die Kosten der Eigentümer im Zusammenhang mit Energieeinsparungen bisher nur in Form von Mietzinsanpassungen überwälzt werden können und bestätigt, dass eine rückwirkende Weitergabe über die Nebenkostenabrechnung sachgerechter wäre. Aus diesen Gründen enterstützt der Centre Patronal die vorgeschlagene VMWG-Anpassung.

4.5.16 Fédération des Entreprises Romandes (FER)

Die FER begrüsst die unterbreitete Vorlage und führt aus, dass das ESC bisher deshalb selten zur Anwendung kommt, weil die betreffenden Aufwendungen nur teilweise als Nebenkosten weitergegeben werden können. Sie betont, dass aufgrund der vorgeschlagenen Regelung auf Seiten der Eigentümer die Investitionen abgedeckt werden können, während auf Seiten der Mieter sichergestellt ist, dass die ESC-Kosten nicht höher sind als die eingesparten Energiekosten. Die FER weist weiter darauf hin, dass

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