Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 20. November 2018 sind insgesamt 49 Antworten eingegangen. Mit Ausnahme der Kantone Schwyz, Uri, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden haben alle Kantone eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben.
Im Weiteren sind Stellungnahmen von fünf in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien eingegangen. Es sind dies: Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), FDP.Die Liberalen (FDP), Grünliberale Partei Schweiz (glp), Schweizerische Volkspartei (SVP) und Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP).
Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete hat der Schweizerische Städteverband (SSV) geantwortet. Und mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) hat ebenfalls einer der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft inhaltlich Stellung genommen.
Insgesamt 16 weitere eingeladene interessierte Organisationen haben eine inhaltliche Stellungnahme eingereicht: Camera Ticinese dell’Economia Fondiaria (CATEF), Chambre genevoise immobilière (CGI), Fédération Romande Immobilière (FRI), Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz), Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV), Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT Schweiz), Union suisse des professionnels de l’immobilier (USPI Suisse), WOHNEN SCHWEIZ – Verband der Baugenossenschaften, Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudeverband (suissetec), Gastrosuisse, Fédération des entreprises romandes (FER), Centre Patronal (CP), Swiss Energy Service Companies (swissesco), Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA) sowie World Wide Fund for Nature Schweiz (WWF).
Demgegenüber haben die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK, der Kanton Graubünden und der Schweizerische Arbeitgeberverband den Verzicht auf eine inhaltliche Stellungnahme erklärt.
Eine weitere Eingabe ist der Kategorie „Diverse Stellungnahmen“ zuzuordnen.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Von den im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingegangenen 49 Antworten enthalten 46 eine inhaltliche Stellungnahme. Die vorgeschlagene Ergänzung der VMWG wird unterschiedlich gewürdigt. Insgesamt sind 27 zustimmende und 19 ablehnende Stellungnahmen eingegangen.
Zugestimmt haben 15 Kantone, eine in der Bundesversammlung vertretene politische Partei, ein gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, ein gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft sowie neun weitere interessierte Organisation. Dagegen wurde die Vorlage von sieben Kantonen, vier in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, sieben weiteren interessierten Organisationen und einem diversen (nicht eingeladenen) Teilnehmenden abgelehnt.
In den befürwortenden Stellungnahmen wird insbesondere festgehalten, dass das ESC einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 leisten kann, dass ein mietrechtliches Hemmnis beseitigt werden kann, dass eine Überwälzung der ESC-Kosten über die Nebenkosten sachgerechter ist als über den Mietzins, dass keine Mehrkosten für die Mieterschaft entstehen und dass das Potenzial für Emissionsreduktionen besser genutzt werden kann.
In einigen zustimmenden Antworten werden Erweiterungen oder Präzisierungen des Verordnungstextes vorgeschlagen, so beispielsweise die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf andere Contracting-Modelle. Ebenfalls angeregt wird eine Ergänzung der nicht abschliessenden Aufzählung möglicher ESC-Massnahmen um Gebäudehüllenmassnahmen oder um den Ersatz fossiler durch nicht fossile Energiesysteme. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Berücksichtigung der Energiepreisentwicklung bei der Festlegung des Wertes der eingesparten Energie. In mehreren Stellungnahmen wurde zudem das Anliegen geäussert, dass der Schutz der Mieterschaft vor höheren Kosten deutlicher verankert wird und dass klarere Vorgaben für die Messung der Energieeinsparungen formuliert werden.
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