Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
4.5.6 Chambre genevoise Immobilière (cgi)
Die cgi führt aus, dass die vorgeschlagene Anpassung in die richtige Richtung geht, weil ein grosser Teil der ambitionierten Ziele der Energiestrategie 2050 im Gebäudesektor erreicht werden kann und Investitionen nur realisiert werden, wenn sie rentabel sind. Sie verweist darauf, dass das Risiko nicht durch den Eigentümer, sondern durch den Leistungserbringer getragen wird, wodurch Verbesserungen für die Umwelt aber auch solche im Bereich des Wohnkomforts ermöglicht werden. Die cgi betont, dass auch die Mieter profitieren können und dass es für die Eigentümer viel einfacher wird, einen ESC abzuschliessen, wenn sie die Kosten nicht über eine komplizierte Mietzinsanpassung überwälzen müssen, sondern als Nebenkosten abrechnen können.
4.5.7 Union suisse des professionnels de l’immobilier (uspi)
Die uspi unterstützt die vorgeschlagene Anpassung und verweist auf die Ziele der Energiestrategie 2050 sowie auf den von den Gebäudeeigentümern in diesem Zusammenhang zu leistenden Beitrag. Sie führt aus, dass in den Erläuterungen zu Recht darauf hingewiesen wird, dass Eigentümer ihre Kosten für einen ESC bisher nur in der Form von Mietzinserhöhungen überwälzen können, dass eine Weitergabe über die Nebenkosten angemessener wäre und dass eine rückwirkende Abrechnung sachgerechter erscheint. Die uspi kommt daher zum Schluss, dass die Eigentümer durch die Vorlage zu Gebäudesanierungen animiert werden.
4.5.8 Camera Ticinese dell'Economia Fondiaria (CATEF)
Die CATEF lehnt die Vorlage ab, signalisiert jedoch Bereitschaft, darauf zurückzukommen, sofern bestimmte Elemente angepasst werden. Sie weist darauf hin, dass der ESC im Tessin gar nicht und schweizweit nur in geringem Umfang bekannt ist. Die CATEF kritisiert, dass weder der Entwurf noch die Erläuterungen einen Hinweis auf die unvermeidlichen Investitionen enthält, die der Vermieter ausführen muss, um den Energiekonsum effektiv zu senken. Sie betont, dass die Kosten von solchen wertvermehrenden Arbeiten weiterhin über den Mietzins weitergegeben werden können müssen. Die CATEF bemängelt fehlende Klarheit und lehnt eine Beschränkung der überwälzbaren Kosten auf die erzielte Ersparnis ab. Sie macht geltend, dass die Notwendigkeit der jährlichen Berechnung der Einsparungen sowie der Einfluss von nur schwer zu bemessenden Faktoren zu unnötigen Diskussionen nicht nur zwischen den Parteien des Mietvertrages sondern auch zwischen Eigentümer und Contractor führt. Die CATEF hält fest, dass sich die Eigentümer aufgrund der hohen, weiter ansteigenden Leerwohnungsquote der Wichtigkeit angemessener Mietzinse zur Vermeidung von Leerständen bewusst sind. Sie hebt hervor, dass es wünschenswert wäre, dass die Investitionen für energetische Sanierungen unabhängig von der erzielten Energieersparnis als Nebenkosten überwälzt werden dürften.
4.5.9 World Wide Fund for Nature Schweiz (WWF)
Der WWF betont, dass der ESC einen Beitrag zu den notwendigen energetischen Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich darstellen kann und befürwortet die vorgeschlagene Verordnungsrevision uneingeschränkt.
4.5.10 Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI)
Der VSEI begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der VMWG und führt aus, dass diese dabei helfen können, die Eigentümer-Nutzer-Problematik bei energetischen Massnahmen zu umgehen und dazu beitragen können, die Energieeffizienz im Gebäudepark zu erhöhen. Er weist darauf hin, dass im Verhältnis Vermieter zu Mieter aufgrund eines Marktversagens auf Investitionen für energetische Verbesserungen verzichtet wird und dass es mit der vorgeschlagenen Neuregelung für den Vermieter möglich ist, die Kosten auf die Mieter abzuwälzen, ohne dass für diese eine Verschlechterung resultiert.
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