Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
und Klimaziele nicht unterstützt werden. Schliesslich bemängelt der Regierungsrat, dass klare Vollzugsangaben für die Schlichtungsbehörden zur Überprüfung des Spareffekts fehlen.
4.1.17 Tessin
Der Kanton Tessin ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit der unterbreiteten Vorlage eine ausreichend steuerrechtliche Analyse im Lichte des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden fehlt. Er weist darauf hin, dass das ESC Auswirkungen im Bereich der Steuerabzüge haben könnte und dass eine Vertiefung der Auswirkungen bei den verschiedenen Kategorien der beteiligten Steuerpflichtigen allfälligen Anpassungsbedarf im Bereich des eidgenössischen Steuerrechts aufzeigen würde. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Grundsätze der Rechtsgleichheit (Artikel 8 Bundesverfassung) und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Artikel 127 Absatz 2 Bundesverfassung).
4.1.18 Thurgau
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem unterbreiteten Entwurf grundsätzlich einverstanden, regt aber eine Präzisierung von Artikel 6c Absatz 5 VMWG an, aus der ersichtlich wird, welche Faktoren neben den Witterungseinflüssen bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen sind.
4.1.19 Waadt
Der Staatsrat des Kantons Waadt lehnt die vorgeschlagene Änderung der VMWG ab. Er führt aus, dass die Vorlage lückenhaft ist und viele Fragen unbeantwortet lässt. Er betont, dass es sich um technische Massnahmen handelt, deren Auswirkungen auf den Energiekonsum der Haushalte nur schwerlich messbar sind und weist in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl von Einflussfaktoren wie Wetter, Nutzerverhalten, Energiepreise oder Defekte hin. Der Staatsrat hebt hervor, dass beim ESC das finanzielle Risiko bei den Leistungserbringern liegt, weshalb sich diese auf Gebäude von gewisser Grösse mit besseren Renditemöglichkeiten fokussieren statt auf ältere und kleinere Liegenschaften, bei denen energetische Sanierungen dringlicher wären. Er verweist ferner auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit den kantonalen Bestimmungen betreffend Heiz- und Warmwasserabrechnung sowie auf die Gefahr, dass die Mieterschaft für einzelne Leistungen doppelt bezahlt.
4.1.20 Wallis
Der Staatsrat des Kantons Wallis begrüsst die vorgeschlagene Anpassung der VMWG und verweist auf das Potential des ESC zur Erhöhung der Sanierungsrate bei Gebäuden und zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 beizutragen. Er hebt jedoch hervor, dass ein Hinweis auf erneuerbare Energien unerlässlich ist, da ein ESC andernfalls beispielsweise die Installation einer neuen Ölheizung zum Inhalt haben könnte. Der Staatsrat hebt auch hervor, dass die Mieterschaft Anspruch auf genaue Kenntnis sowohl der Kosten als auch der Berechnungsart haben muss, weshalb die entsprechenden Informationen in der Nebenkostenabrechnung sowie in einem Anhang dazu aufzuführen sind.
4.1.21 Zug
Der Regierungsrat des Kantons Zug beantragt, auf die Einführung des vorgeschlagenen VMWG-Artikels zu verzichten und stattdessen zu prüfen, ob eine Überwälzung als wertvermehrende Investition auf den Nettomietzins möglich ist. Er begrüsst grundsätzlich den mit der Vorlage verfolgten Zweck, gibt aber zu bedenken, dass eine Überwälzungsmöglichkeit über die Nebenkosten schwierig erscheint, da die Definition des ESC unklar ist und befürchtet werden muss, dass Dritte sich nur an der Finanzierung beteiligen, wenn sie eine entsprechende Rendite erzielen können, die letztlich von der Mieterschaft finanziert wird. Der Regierungsrat weist auch darauf hin, dass sich die Ermittlung der erzielten Einsparung sowie von Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen, jedoch nicht den Energieeffizienzmassnahmen zuzuordnen sind, als schwierig erweisen dürfte.
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