Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

4.1.22 Zürich

Der Regierungsrat des Kantons Zürich begrüsst die Absicht, energetische Gebäudesanierungen zu fördern, ohne Mehrkosten für die Mieterschaft zu verursachen. Er verweist auf das Potenzial des ESC, die Ziele «Steigerung der Energieeffizienz» und «Erhalt von preisgünstigem Wohnraum» zu verbinden sowie auf den bisher festgestellten Nutzen des ESC bei Sanierungsprojekten der öffentlichen Hand. Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag, dass die ESC-Kosten über die Nebenkostenabrechnung abgewälzt werden dürfen und auf den Wert der Einsparungen beschränkt sein müssen. Er hebt weiter hervor, dass das Verhältnis zu den Bestimmungen der VMWG betreffend Wartung (Artikel 5 Absatz 2 Bst. g) sowie Überwälzung von wertvermehrenden Investitionen (Artikel 14) geklärt werden muss, dass die zuverlässige Messung der erzielten Einsparung vorausgesetzt ist, und dass sich die Frage stellt, ob Veränderungen der Energiepreise einbezogen werden müssen. Der Regierungsrat thematisiert ferner die möglichen Auswirkungen des ESC auf den Mietzins kantonal geförderter Wohnungen aufgrund einer möglichen Neueinschätzung des Gebäudewertes durch die Gebäudeversicherung.

4.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

4.2.1 Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP)

Die CVP anerkennt das Potenzial des ESC, äussert sich jedoch kritisch zum Entwurf. Sie führt aus, dass die Vorlage entscheidende Mängel aufweist und unklar formuliert ist. Weiter macht die CVP geltend, dass die Berechnung der Energieeinsparungen unklar ist, dass Verhaltensanpassungen nicht eingerechnet werden und dass solche Unklarheiten in der Praxis zu Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter führen. Sie hebt zudem hervor, dass die vorgeschlagene Regelung zu einer Besserstellung des Contractors gegenüber den Eigentümern und Vermietern führt, welche selbst in Energieeffizienzmassnahmen investieren, da letztere die Kosten nicht über die Nebenkosten verrechnen, sondern nur teilweise über den Mietzins abrechnen können. Schliesslich weist die CVP darauf hin, dass das ESC für Vermieter einen Anreiz darstellen könnte, die Akontozahlungen für Nebenkosten sehr tief anzusetzen, was zu weiteren Konflikten führen könnte.

4.2.2 FDP.Die Liberalen (FDP)

Die FDP lehnt den Entwurf ab. Sie begrüsst den Willen, energetische Gebäudesanierungen voranzutreiben, da dies zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 unerlässlich ist und anerkennt, dass der ESC dazu einen Beitrag leisten kann, da das Mieter-Vermieter-Dilemma teilweise vermieden werden kann. In diesem Zusammenhang verweist sie auf die Motion 13.4207, die zum Ziel hatte, dass eingesparte Energiekosten als Nebenkosten überwälzt werden können, jedoch 2015 abgeschrieben worden ist, weil sie nicht innert zwei Jahren behandelt wurde. Die FDP bemängelt jedoch, dass sich die Vorlage nur auf das ESC bezieht, da dadurch die dem Staat nahestehenden Unternehmungen bevorzugt werden. Sie führt aus, dass ein breiterer Anwendungsbereich einen grösseren Markt begünstigen und damit verstärkt zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 beitragen würde. Weiter weist die FDP darauf hin, dass die Vorlage zu viel Interpretationsspielraum aufweist, so beispielsweise in Artikel 6c Absatz 1 VMWG, wo die Kosten aufgeführt sind, ohne eine klare Definition davon zu liefern. Sie bemängelt auch, dass die Erläuterungen zu wenig prägnant formuliert sind, um die genauen Auswirkungen abschätzen zu können.

4.2.3 Grünliberale Partei Schweiz (glp)

Die glp führt aus, dass im Gebäudepark ein riesiges Potential für Energieeinsparungen schummert und begrüsst daher, dass energetische Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbereich gefördert werden sollen, indem die Rahmenbedingungen für den ESC verbessert werden. Sie weist jedoch darauf hin, dass unklar ist, ob der Wert der eingesparten Energie jährlich gemessen und abgerechnet werden muss. Sie hebt weiter hervor, dass das ESC nicht missbraucht werden darf, um andere Sanierungsmassnahmen über die Nebenkostenabrechnung zu überwälzen Die glp beantragt, die Definition des ESC in Artikel 6c Absatz 3 VMWG offener zu gestalten, indem auch Massnahmen erfasst werden, bei denen der Wert der eingesparten Energie zum Voraus bestimmt und pauschal abgerechnet wird. Zudem schlägt

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