Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
schung von wertvermehrenden Investitionen und Energieeffizienzmassnahmen zu Differenzen zwischen der Eigentümerschaft und der Mieterschaft führt. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat, die neue Bestimmung noch einmal auf ihre Praxistauglichkeit hin zu überprüfen.
4.1.11 Neuenburg
Der Staatsrat des Kantons Neuenburg weist darauf hin, dass der ESC ein interessantes Instrument für das wichtige Ziel der energetischen Sanierung von Wohngebäuden darstellt. Er führt, dass die bisher fehlende Möglichkeit der Überwälzung der Kosten als Nebenkosten die Umsetzung des ESC in der Praxis schwierig macht. Der Staatsrat hebt weiter hervor, dass die Faktoren zur Berechnung des jeweils geschuldeten Betrags schwierig zu handhaben sind, zumal es auch solche gibt, die den Energiekonsum beeinflussen, aber nicht auf den ESC zurückzuführen sind. Er regt an, im Interesse der Transparenz und in Anlehnung an das Modell der verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) für den ESC ein für die ganze Schweiz geltendes Abrechnungssystem zu definieren. Unter dieser Voraussetzung befürwortet er das vorliegende Rechtsetzungsprojekt.
4.1.12 Nidwalden
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden begrüsst die Bemühungen zur Förderung des ESC, erachtet die vorgeschlagene Form der Überwälzung aber als nicht praxistauglich und lehnt die Vorlage deshalb ab. Er verweist darauf, dass die Vorlage der gesetzlichen Nebenkostendefinition widerspricht. Der Regierungsrat führt weiter aus, dass Faktoren, die den Energieverbrauch beeinflussen, jedoch nicht auf die getroffenen Energieeffizienzmassnahmen zurückzuführen sind, berücksichtigt werden müssen. Als Beispiel verweist er auf die Anzahl in einer Wohnung lebender Personen, deren Einfluss auf den Energiekonsum naturgemäss nicht messbar ist. Er kommt zum Schluss, dass die vorgeschlagene Regelung grosses Konfliktpotential birgt, welches zu vielen Nebenkostenstreitigkeiten vor Schlichtungsstellen und Zivilgerichten führt.
4.1.13 Obwalden
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden begrüsst, dass mit dem Verordnungsentwurf Anreize für energetische Gebäudesanierungen geschaffen werden sollen, die ohne wirtschaftliche Mehrbelastung der Mieterschaft auskommen. Er weist darauf hin, dass mangels Praxiserfahrungen die konkreten Auswirkungen eines ESC schwer abzuschätzen sind und dass mit geeigneten Mitteln dem Missbrauch des ESC zu Zwecken der Steueroptimierung entgegenzuwirken ist.
4.1.14 St. Gallen
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat keine Einwände gegen die unterbreitete Änderung der VMWG.
4.1.15 Schaffhausen
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen lehnt die geplante Änderung ab und verweist zur Begründung auf den im Obligationenrecht verankerten und vom Bundesgericht bestätigten Grundsatz, wonach es sich bei ausgeschiedenen Nebenkosten immer nur um Betriebskosten handeln kann. Er hebt hervor, dass es beim ESC demgegenüber auch um Kosten des Unterhalts sowie um wertvermehrende Investitionen geht, die nur über den Mietzins überwälzt werden können. Der Regierungsrat führt weiter aus, dass der in den Erläuterungen enthaltene Hinweis auf Artikel 6a VMWG unbehelflich ist und dass für die geplante Änderung eine gesetzliche Basis im Obligationenrecht unerlässlich ist.
4.1.16 Solothurn
Der Regierungsrat des Kantons begrüsst die Aufnahme des ESC in die Verordnung, da dies zur Realisierung von energetischen Massnahmen im Gebäudebereich beitragen kann. Er weist aber darauf hin, dass die genaue Ermittlung der Einsparung von Energiekosten offenbleibt und auch die Berücksichtigung von Energiepreisen unklar ist. Er gibt zu bedenken, dass je nach Annahmen sogar der Ersatz einer Wärmepumpe durch eine Gasheizung als Einsparung gelten könnte, obwohl dadurch die Energie-
574.1-00008 \ COO.2101.106.7.269109 8/16