Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

4.1.5 Bern

Der Regierungsrat des Kantons Bern weist darauf hin, dass er in den Richtlinien der Regierungspolitik 2015-2018 die „Stärkung der nachhaltigen Entwicklung“ als Grundmaxime bezeichnet, weshalb er die vorgeschlagene VMWG-Änderung begrüsst. Er führt aus, dass es sich beim ESC um ein relativ neues Instrument handelt, weshalb beispielsweise unklar ist, ob auch bauliche Massnahmen, für die im Normalfall der Eigentümer bzw. die Mieterschaft via Mietzins aufkommt, Teil des ESC sein können. Der Regierungsrat regt deshalb an, im erläuternden Bericht möglichst umfassend auf die Fragen und Probleme bei der Umsetzung einzugehen.

4.1.6 Freiburg

Der Staatsrat des Kantons Freiburg befürwortet das Projekt und hebt hervor, dass die Sanierung des Mietliegenschaftsparks ein wichtiges Ziel darstellt, dass aber Investitionen mangels Rentabilität nicht immer möglich sind. Daher erachtet er das ESC als interessanten Weg zur Erhöhung der Sanierungsrate und befürwortet die Möglichkeit zur Überwälzung der Kosten über die Nebenkosten. Der Staatsrat hebt indessen hervor, dass die Verhältnisse nach Ablauf insbesondere von kurzen ESC-Verträgen geregelt werden sollten. Er weist auch darauf hin, dass es sich bei den in Absatz 4 aufgeführten Arbeiten nicht um solche handeln sollte, die einer rechtlichen Verpflichtung des Eigentümers entsprechen und deshalb nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden können.

4.1.7 Genf

Der Staatsrat des Kantons Genf begrüsst die vorgeschlagene Ergänzung der VMWG und führt aus, dass diese geeignet ist, um zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 beizutragen. Er weist darauf hin, dass es hierfür dringend ist, den Gebäudepark zu sanieren und zu erneuerbarer Energie zu wechseln. Aus diesem Grund schlägt der Staatsrat vor, Absatz 4 dahingehend zu ergänzen, dass der Ersatz fossiler Wärmesysteme durch solche mit erneuerbarer Energie erfolgen muss, um zu verhindern, dass über einen ESC neue Ölheizungen finanziert werden können. Er regt zudem an, dass die genauen Kosten sowie der Finanzierungsmechanismus des ESC in einer Beilage zur Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden müssen, da es sich in Bezug auf die Weitergabe über die Nebenkosten um eine Ausnahme handelt. Weiter macht der Staatsrat des Kantons Genf den Vorschlag, dass Faktoren, die den Energiekonsum beeinflussen, aber nicht auf den ESC zurückzuführen sind, der Mieterschaft nicht als Nebenkosten verrechnet werden dürfen sollten. Schliesslich empfiehlt er Vollzugsrichtlinien für die Berechnung der durch einen ESC eingesparten Energiekosten.

4.1.8 Glarus

Der Regierungsrat des Kantons Glarus befürwortet die Vorlage, ohne Ergänzungen oder Bemerkungen anzubringen.

4.1.9 Jura

Die Regierung der Republik und des Kantons Jura hat von der vorgesehenen Ergänzung Kenntnis genommen und keine Bemerkungen anzubringen.

4.1.10 Luzern

Der Regierungsrat des Kantons Luzern befürwortet das Ziel, den Energiekonsum in Wohngebäuden zu senken, bezweifelt jedoch, dass die Förderung des ESC der richtige Weg ist. Er befürwortet vielmehr ein Vorgehen, bei dem die Akteure verstärkt auf ihren Energiekonsum hingewiesen werden und verweist in diesem Zusammenhang auf technologische Systeme wie Energieeffizienzlabels oder Smart-Metering-Systeme. Schliesslich weist der Regierungsrat darauf hin, dass die vorgeschlagene Formulierung von Artikel 6c VMWG in der Praxis viele Fragen offenlässt, einerseits, weil die Trennung von effektiven Energiesparmassnahmen und äusseren Einflüssen schwierig ist, und andererseits, weil die Vermi-

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