Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/61: Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 14 Seiten

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- Verträglichkeit von Publizitätswirkung und deklaratorischem Charakter;

- Die Dualität von Grundbuch und ÖREB-Kataster;

- Die Haftung nach Artikel 18 Geoinformationsgesetz;

- Die Weiterentwicklung des Katasters, insbesondere die Aufnahme neuer Themen bzw. Katasterinhalte.

Das Befassen mit diesen Grundsatzfragen berührte teilweise auch Regelungen auf Gesetzesstufe, die im Rahmen der Teilrevision der ÖREBKV nicht zur Disposition standen. Soweit die Diskussion zum Schluss führte, dass sich keine Änderungen aufdrängen, wird im vorliegenden Erläuterungsbericht zur Teilrevision der ÖREBKV auf eine Berichterstattung verzichtet.

Nachfolgend werden die Ergebnisse von ausgewählten Überprüfungen dargestellt, welche für die vorliegende Teilrevision von unmittelbarer Bedeutung sind.

2.2.2 Ausrichtung, Ziel und Zweck des ÖREB-Katasters

Auf der Grundlage einer historischen und rechtlichen Betrachtung kann man die Ausrichtung des ÖREB-Katasters zusammenfassend positiv wie folgt beschreiben:

- Der ÖREB-Kataster soll die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in Ergänzung zu den privatrechtlichen Informationen des Grundbuchs gebündelt und zentral zugänglich in zuverlässiger und harmonisierter Weise darstellen.

- Der ÖREB-Kataster soll in informatisierter Form niederschwellig für jede Person zugänglich sein.

- Der ÖREB-Kataster ist auf einen breiten Kreis von Nutzerinnen und Nutzern ausgerichtet, der namentlich die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (Privatpersonen), die privatrechtlichen Akteure des Immobilienmarkts sowie die öffentlichen Verwaltungen von Bund,

Kantonen und Gemeinden umfasst.

- Der ÖREB-Kataster soll insbesondere Sicherheit im Immobilienverkehr schaffen und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung erhöhen.

Diese Ausrichtung entspricht auch der Konzeption von eGovernment in der Schweiz, wie sie mit der eGovernment-Strategie Schweiz7 festgelegt wurde.

Die Ausrichtung kann zusätzlich insofern negativ beschrieben werden, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der ÖREB-Kataster als Expertensystem gedacht ist. Selbstverständlich schliesst dies nicht aus, dass der ÖREB-Kataster der öffentlichen Verwaltung auch als Expertensystem dienen kann.

Gemäss der externen Evaluation des ÖREB-Katasters (INTERFACE) wurden während der ersten Etappe "schweizweit von rund 290’000 Personen, die selbst ein Grundstück besitzen, Informationen über gesetzliche Rahmenbedingungen zur Nutzung ihres Grundstücks eingeholt."8 Dies zeigt, dass der ÖREB-Kataster kein Expertensystem ist. Die Evaluation kommt zu folgender Gesamtbeurteilung:9

- Die Notwendigkeit für eine zentrale Zurverfügungstellung von ÖREB-Daten im Geoportal der Kantone ist bei den Zielgruppen vorhanden.

- Der Kataster ist dort, wo er bereits genutzt werden kann, als zweckmässig zu bezeichnen.

- Für den allergrössten Teil der Nutzenden des Katasters aus den professionellen Zielgruppen lassen sich Effizienzgewinne erzielen. Eine Gegenüberstellung von Kosten und Einsparungen erlaubt unterschiedliche Beurteilungen zur Wirtschaftlichkeit: Beispielsweise lässt sich bereits bei der Berücksichtigung von drei ausgewählten Zielgruppen (Gemeinden, Notare, Geometer) den Betriebskosten der Pilotkantone ein höherer jährlicher Nutzen für diese Zielgruppen gegenüberstellen.

- Insbesondere ein Quervergleich zwischen Zielgruppen aus Kantonen mit und ohne ÖREB-Kataster illustriert, dass der Kataster bereits Wirkungen entfaltet.

7 eGovernment-Strategie Schweiz, vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen sowie den Vorständen des Städte- und des Gemeindeverbandes per Ende 2015 unterzeichnet.

8 https://www.cadastre.ch/content/cadastre-internet/de/manual-oereb/publication/publication.download/cadastre-internet/de/documents/oereb-reports/Bericht-Evaluation-de.pdf

9 https://www.cadastre.ch/content/cadastre-internet/de/manual-oereb/publication/publication.download/cadastre-internet/de/documents/oereb-reports/Bericht-Evaluation-de.pdf Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen 5/14