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Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 13 Seiten

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Stromversorgungsgesetz 734.7

Art. 22 Abs. 2 und 2bis

2Sie hat, sowohl im Streitfall als auch von Amtes wegen, insbesondere folgende Aufgaben:

a. Sie entscheidet über den Netzzugang und die Netznutzungsbedingungen. Sie kann den Netzzugang vorsorglich verfügen.

b. Sie überprüft die Tarife und Entgelte für die Netznutzung, die Grundversorgung und die Verrechnungsmessung. Vorbehalten bleiben Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen. Sie kann die Absenkung von Tarifen verfügen oder deren Erhöhung untersagen.

c. Sie entscheidet über die Abänderung missbräuchlicher Bedingungen in der Ersatzversorgung.

d. Im Bereich der netzdienlichen Flexibilität trifft sie Entscheide über:

1. die garantierten Nutzungen und den Schutz der Flexibilitätsinhaber,

2. die Anpassung missbräuchlicher Vergütungen.

e. Im Zusammenhang mit der Gefährdung des sicheren Betriebs des Übertragungsnetzes (Art. 20a) trifft sie Entscheide über:

1. die Verpflichtung der jeweiligen Parteien zum Abschluss einer Vereinbarung, einschliesslich Vorgaben zum notwendigen Mindestinhalt,

2. die Zulässigkeit und die Kostenfolgen von angeordneten Massnahmen und von bei Nichtbefolgung solcher Anordnungen getroffenen Ersatzmassnahmen.

f. Sie trifft die Entscheide zur Speicherreserve (Art. 8a), wie das Anordnen von Strafzahlungen oder anderen Massnahmen.

2bis

Sie entscheidet über die Verwendung der Einnahmen nach Artikel 17 Absatz 5.

2terBisheriger Abs. 2bis

Art. 22a Veröffentlichung von Qualitäts- und Effizienzvergleichen

1Die ElCom vergleicht in ihrem Regulierungsbereich (Art. 22 Abs. 1 und 2) die Verteilnetzbetreiber mit dem Ziel, die Transparenz für die Endverbraucher zu verbessern und zu angemessener Qualität und erhöhter Effizienz der Leistungen beizutragen. Sie veröffentlicht die Ergebnisse, bezogen auf einzelne Verteilnetzbetreiber oder Gruppen von Verteilnetzbetreibern, mittels einer vergleichenden Darstellung.

2Die ElCom stellt insbesondere in den folgenden Bereichen Vergleiche an:

a. Versorgungsqualität;

b. Netznutzungstarife und anrechenbare Netzkosten;

c. Elektrizitätstarife der Grundversorgung;

d. Qualität der Dienstleistungen in der Grundversorgung und im Netzbereich;

e. Investitionen in intelligente Netze;