Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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Neue Formen juristischer Personen: Landwirtinnen und Landwirte erhalten aufgrund der Regelungen der bäuerlichen juristischen Personen mehr Optionen zur Finanzierung und Risikoabsicherung ihrer Geschäftstätigkeit.
5.3.2 Auswirkungen auf den administrativen Aufwand der Landwirtschaft
Nachfolgend wird zusammenfassend aufgezeigt, wie sich die wichtigsten Änderungen auf den administrativen Aufwand der Landwirtschaft auswirken. Dabei ist zu beachten, dass zwischen einem zielgenauen und effizienten Einsatz der öffentlichen Finanzen und dem administrativen Aufwand durch den Nachweis einer der sachgerecht erbrachten Leistungen durch die Betroffenen häufig ein Spannungsfeld besteht. Hier geht es darum, ein Optimum zu finden. Nachfolgend sind die Massnahmen aufgeführt, bei denen eine Auswirkung auf den administrativen Aufwand der Landwirte erwartet wird.
Massnahmen des Zahlungsrahmens Produktionsgrundlagen
Wirtschaftliche Prüfung (Art. 89, Abs. 1 Bst. b LwG): Die strengeren Anforderungen an Investitionshilfen können einen zusätzlichen Aufwand für die Betroffenen zur Folge haben.
Aufhebung Investitionskredite für Wohnbauten: Reduktion des Arbeitsaufwandes, da sich die sich die Gesuchstellung erübrigt.
Massnahmen des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz
Die vorgeschlagenen und zur Diskussion gestellten Massnahmen haben keine Auswirkungen.
Massnahmen des Zahlungsrahmens Direktzahlungen
Einführung neuer Elemente im ÖLN: Die Neuerungen bei der Nährstoffbegrenzung, beim Bodenschutz und den regionalen Anforderungen haben einen Mehraufwand für die Landwirtschaft zur Folge.
Weiterentwicklung der Produktionssystembeiträge: Die Neuerungen haben einen Mehraufwand für die Landwirtschaft zu Folge. Die Integration der Ressourceneffizienzbeiträge in Produktionssysteme führt zu einem konsistenteren System mit Wahlmöglichkeiten für die Landwirtinnen und Landwirte und reduziert im Gegenzug die Anzahl Beitragsarten.
Einbezug der Grundkontrollen des Gewässerschutzes in den ÖLN: Der Einbezug der Gewässerschutzkontrollen in jene des ÖLN reduziert die Anzahl Kontrollen für die Landwirte und damit auch den administrativen Aufwand.
Beiträge für eine standortangepasste Landwirtschaft basierend auf regionalen landwirtschaftlichen Strategien: Für Betriebe, die sich an mehreren regionalen Massnahmen beteiligen, sinkt der Aufwand mittelfristig gegenüber heute, da es für die verschiedenen Massnahmen in Zukunft nur noch eine Grundlage gibt.
Biodiversitätsbeiträge: Die Erstellung der gesamtbetrieblichen Biodiversitätsförderkonzepte erfordert einen Initialaufwand. Wenn die Konzepte erstellt sind, dürfte sich der Aufwand im heutigen Rahmen bewegen. Für Betriebe ohne Förderkonzept bleibt der Aufwand gegenüber heute konstant oder nimmt unter Umständen leicht ab.
Massnahmen ausserhalb der Zahlungsrahmen
Änderungen im Bereich des Boden- und Pachtrechtes: Diese zu einer administrativen Entlastung, da verschiedene Bewilligungsverfahren nicht mehr benötigt werden.
5.3.3 Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Bereiche
Abschaffung Inlandleistung: Die Schlachtbetriebe und der Viehhandel würden jährlich Renten im Umfang von schätzungsweise 50 bis 65 Millionen Franken verlieren. Demgegenüber würde bei den Importeuren der administrative Auswand für den Nachweis der Inlandleistung entfallen. Die Weiterentwicklung der Produktionssystembeiträge erhöht das Angebot an naturnah, umwelt- und tierfreundlich hergestellten Produkten, welche im Sinne einer Mehrwertstrategie Schweizer Landwirtschaft vermarktet werden können.
Das Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative führt zu einem gezielten und reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Hersteller könnten sich vermehrt die Frage stellen, ob sich das Zulassungsverfahren der Schweiz durch die geringen Mengen finanziell noch lohnt.