Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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2 Grundzüge der Vorlage
Der Bundesrat hat seine Vision und langfristige Strategie der Agrarpolitik in der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik dargestellt. Die Gesamtschau enthält auch ein Konzept mit Stossrichtungen und Zielen. Das folgende Kapitel fasst die für die Ausgestaltung der AP22+ entscheidenden Grundlagen zusammen.
2.1 Vision und langfristige Ausrichtung der Agrarpolitik
Vision des Bundesrats
Auf der Grundlage des Verfassungsauftrags verfolgt der Bundesrat folgende Vision:
Die Land- und Ernährungswirtschaft ist über alle Stufen markt- und wertschöpfungsorientiert. Sie stellt ressourcenschonend Qualitätsprodukte für das In- und Ausland her und erbringt die von der Gesellschaft erwarteten Leistungen effizient.
Langfristige Strategie des Bundesrats
Der Bundesrat verbessert mit seiner agrarpolitischen Strategie die Rahmenbedingungen so, dass sich die Land- und Ernährungswirtschaft in offeneren Märkten behaupten, die Ressourcen effizient nutzen und die Umwelt schonen kann. Er setzt dabei auf marktorientierte, unternehmerische Potenziale, Selbstverantwortung und die Innovationskraft in der Landwirtschaft. Durch gegenseitige Zollreduktionen im Rahmen von Handelsabkommen soll neues Exportpotenzial für Agrarprodukte, Nahrungsmittel und Industrieprodukte geschaffen werden. Zudem soll die Regulierungsdichte verringert, die Chancen der Digitalisierung genutzt und das interne Stützungssystem effizienter ausgestaltet werden.
2.2 Konzept zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Das Konzept des Bundesrats zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik hat zwei Komponenten: die erste betrifft die grenzüberschreitende Vernetzung der Märkte, die zweite umfasst die agrarpolitischen Massnahmen, die im Rahmen der AP22+ im Inland umgesetzt werden sollen.
Der Nationalrat hat am 4. Juni 2018 im Rahmen der Beratung der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik entschieden, von einer Integration der internationalen Komponente in die AP22+ abzusehen. Die Vernetzung der Märkte soll über separat verhandelte Freihandelsabkommen im Interesse der Gesamtwirtschaft erfolgen. Diesem Entscheid trägt der Bundesrat Rechnung, indem er die beiden Prozesse – die AP22+ und die Verhandlungen von Handelsabkommen – klar trennt. Allfällige neue oder weiterentwickelte Handelsabkommen werden dem Parlament mit separaten Vorlagen zur Ratifikation unterbreitet. Sie sind somit nicht Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage.
Gegenwärtig laufen Verhandlungen mit verschiedenen Handelspartnern (vgl. Ziff. 1.4.3). Der Abschluss neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Handelsabkommen, die für die Schweizer Volkswirtschaft von hoher Wichtigkeit sind, werden kaum mehr möglich sein, wenn die Schweiz nicht gewisse Konzessionen im Landwirtschaftsbereich machen kann. Diese Handelsabkommen können für unsere Landwirtschaft zwar mehr Importdruck bedeuten, sie eröffnen aber auch neue Exportchancen für Nahrungsmittel wie Käse und andere qualitativ hochwertige Landwirtschaftsprodukte mit hoher Wertschöpfung. Gerade in Ländern wie den Mercosur-Staaten wächst die Nachfrage nach diesen Produkten stark. Verluste durch mehr Importe können verhindert und Gewinne durch mehr Exporte erzielt werden, wenn es der Landwirtschaft gelingt, ihre Wettbewerbskraft zu verbessern. Mit der AP22+ sollen die Rahmenbedingungen dafür optimiert werden. Das folgende Kapitel zeigt auf, mit welchen Stossrichtungen und Instrumenten die AP22+ dazu beiträgt.