Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Herkunftsangaben – in die Diskussionen aufgenommen werden. Nach der Abschaffung aller verbleibenden Exportsubventionen ist es ausserdem von zentraler Bedeutung, dass die verbleibenden Themen im Exportwettbewerb gleichermassen diszipliniert werden.

EU

2008 wurden zwischen der Schweiz und der EU Verhandlungen zu einer Marktöffnung der gesamten ernährungswirtschaftlichen Produktionskette sowie einer verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen Lebensmittel- und Produktsicherheit und im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufgenommen. Seit 2010 sind die Verhandlungen aufgrund offener institutioneller Fragen und innenpolitischen Widerstands betreffend den Marktzugang im Agrarbereich ins Stocken geraten. In den beiden Bereichen Lebensmittelsicherheit und Gesundheit konnten die Verhandlungen seit 2015 weitergeführt werden.

Im Agrarbereich hängt die Machbarkeit jeglicher Marktzugangsschritte, welche auf Gegenseitigkeit beruhen, einerseits von der innenpolitischen Lage und andererseits vom übergeordneten Verhältnis mit der EU ab. Der Bundesrat ist bestrebt, den bilateralen Weg für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. In diesem Kontext laufen seit 2014 Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen.

Eine weitere Annäherung der Agrarmärkte im bilateralen Verhältnis Schweiz-EU wird auch aufgrund von Treibern wie den Entwicklungen auf dem EU-Markt (z.B. Abschaffung der Quoten für Zucker) oder den Auswirkungen internationaler Entwicklungen (z.B. Abschaffung von Ausfuhrbeiträgen im Rahmen der WTO, TTIP) auf das bilaterale Verhältnis zur EU weiter geprüft werden müssen. Der Bundesrat erachtet eine stärkere Vernetzung zwischen den Agrar- und Lebensmittelmärkten der Schweiz und der EU weiterhin als sinnvoll. Die EU ihrerseits hat mehrfach ihr Interesse an einer Fortführung der Verhandlungen bekundet.

Was den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (Protokoll-II des Freihandelsabkommens vom 22. Juli 197223) betrifft, so wird die EU künftig verstärkt darauf drängen, die Zölle der Schweiz beim Import von EU-Produkten weiter abzusenken.

Freihandelsabkommen mit Staaten ausserhalb der EU und der EFTA

Neben dem Übereinkommen vom 4. Januar 196024 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (sog. EFTA-Konvention) sowie dem Freihandelsabkommen vom 22. Juli 1972 und dem Agrarabkommen vom 21. Juni 1999 mit der EU verfügt die Schweiz gegenwärtig über ein Netz von Freihandelsabkommen mit 38 Partnern. Gegenwärtig laufen Verhandlungen über neue Abkommen mit Ecuador, Indien, Indonesien, Malaysia, den Mercosur-Staaten und Vietnam. Die Schweiz ist auch bestrebt, ältere Abkommen zu modernisieren. Entsprechende Verhandlungen laufen zurzeit mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU) und Mexiko; mit Kanada sind exploratorische Gespräche in Gang. Das modernisierte Freihandelsabkommen EFTA-Türkei wurde am 25. Juni 2018 im Rahmen der EFTA-Ministerkonferenz in Island unterzeichnet. Mit Chile sollen nächstens solche Nachverhandlungen aufgenommen werden.

Bisher wurde der Marktzugang im Agrarbereich weitgehend im Rahmen der WTO-konsolidierten Zollkontingente und ausserhalb dieser Kontingente beschränkt für nicht sensible Produkte gewährt (z. B. tropische Früchte). Bei Verhandlungen mit Ländern, die offensive Exportinteressen bei Agrarprodukten verfolgen, wird es künftig immer schwieriger sein, nur Konzessionen innerhalb bestehender WTO-Kontingente zu gewähren. Im Rahmen der Aushandlung weiterer Freihandelsabkommen und auch im Kontext der Weiterentwicklung bestehender Abkommen mit Partnern, wie Kanada oder Mexiko, sieht sich die Schweiz zunehmend Forderungen nach einem vermehrten Abbau des Grenzschutzes für Basisagrarprodukte, aber auch für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gegenüber.

Seit einigen Jahren schliesst auch die EU Abkommen ab, welche einen weitgehenden Zollabbau für die meisten landwirtschaftlichen Produkte beinhalten. Im umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) zwischen der EU und Kanada beispielsweise hat sich Kanada zur Eliminierung von 91,7 % seiner Agrarzölle nach sieben Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens verpflichtet, die EU zum Abbau von 93,8 %. Schweizer Exporteure erfahren infolgedessen einen schlechteren Marktzugang in Kanada als ihre europäischen Konkurrenten. Auch

23 SR 0.632.401

24 SR 0.632.31