Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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2.3.3 Bereich Betrieb
2.3.3.1 Ziele und Stossrichtungen
Im Bereich Betrieb sollen mit der AP22+ folgende Ziele erreicht werden:
Die Betriebsleitenden sollen eigenständige und verantwortungsbewusste Unternehmerinnen und
Unternehmer sein. Sie sollen basierend auf ihren standort- und betriebsspezifischen Stärken und Strategien flexibel auf Chancen und Risiken des Marktes reagieren können.
Die Landwirtinnen und Landwirte sollen sich mit mehr Unternehmertum auf den Markt auszurichten
und ihre individuellen Potenziale nutzen. Dafür sollen die Betriebe möglichst wenigen staatlichen Beschränkungen unterliegen, die sie in ihrem unternehmerischen Handeln einschränken.
Die betriebliche Effizienz (d.h. die Produktivität von eingesetzten Faktoren wie Arbeit und Kapital)
soll erhöht werden. Gleichzeitig sollen vielseitige und bäuerliche Betriebsstrukturen erhalten bleiben.
Die Kompetenzen der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter im Bereich Unternehmensführung (z.B. die Anwendung neuer Technologien) spielen für den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs eine entscheidende Rolle. Mit der AP22+ sollen günstigere Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die notwendigen Kompetenzen der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Unternehmertum zu unterstützen. Effizienz und Produktivität auf den landwirtschaftlichen Betrieben sind wichtige Determinanten ihres wirtschaftlichen Erfolges. Unabhängig von der Produktionsausrichtung müssen Betriebe mit hoher Effizienz produzieren, um am Markt bestehen zu können. Eine effiziente Bewirtschaftung setzt einen sparsamen und gezielten Einsatz von Produktionsmitteln voraus.
Die Digitalisierung erleichtert die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte zunehmend, indem beispielsweise zeitaufwändige, teilweise von Hand durchgeführte Arbeiten automatisiert werden können. Dies betrifft sowohl Arbeiten der Betriebsführung als auch manuelle Arbeiten. Darüber hinaus ermöglicht die Digitalisierung der Landwirtschaft auch, durch das Sammeln und Auswerten von Daten aus dem Produktionsprozess die Ressourceneffizienz bei der Produktion zu erhöhen. Die Nutzung neuer Technologien bedarf keiner spezifischen staatlichen Fördermassnahme, sie darf jedoch auch nicht durch staatliche Massnahmen behindert werden. Die technologische Entwicklung im Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen muss mit der Entwicklung auf den Betrieben Schritt halten. Die gesammelten Daten sollen soweit wie möglich zur Reduktion des administrativen Aufwandes verwendet werden können. Dem Datenschutz ist dabei hohe Priorität einzuräumen und die Datennutzung ist klar zu regeln.
Die heutigen agrarpolitischen Massnahmen beruhen auf in der Bundesverfassung verankerten Zielen. Ohne diese Massnahmen wäre die Schweizer Landwirtschaft, insbesondere ihre Strukturen, Bewirtschaftungsformen, Produkte- und Umweltleistungsangebote, das Ausmass an Tierwohl oder die durch die Landwirtschaft geprägte Kulturlandschaft anders. Die Schweizer Landwirtschaft zeichnet sich aus durch eine Vielfalt an unterschiedlichen Betriebstypen und Geschäftsmodellen. Da sie einerseits aufgrund des hohen Kostenumfeldes höhere Preise für Vorleistungen, Investitionen und Fremdfaktoren bezahlen muss und andererseits klimatische und topografische Erschwernisse zu gewärtigen hat, hat sie Wettbewerbsnachteile gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Eine vielfältige Landwirtschaft wird von der Bevölkerung gewünscht. Daher soll die Vielfalt der Landwirtschaftsbetriebe weiterhin ein agrarpolitisches Ziel sein.
Detaillierte Handlungsanweisungen bedeuten für die Betriebe eine Einschränkung. Bei der Anwendung von staatlichen Vorgaben ist es für die Bewirtschaftenden oft unerheblich, ob das mit der Vorgabe bezweckte Ziel erreicht wird oder nicht; die Verantwortung der Betriebsleitenden beschränkt sich einzig auf das Einhalten der Vorgaben. Für sie hat dies den Vorteil, dass sie bezüglich Zielerreichung weder Risiko noch Verantwortung tragen. Die Vorgaben schränken sie jedoch in ihrer Handlungsfreiheit ein. Mit der AP22+ soll den Betriebsleitenden vermehrt Verantwortung für die Zielerreichung übertragen werden, indem handlungsanweisende Vorschriften durch ergebnisorientierte Instrumente ersetzt werden.