Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Raumplanungsrechtes soll dabei explizit das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu geregelt werden. Die Massnahmen für einen besseren Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) werden im Rahmen der Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen (SP FFF) weiterverfolgt. Für die Steuerung der Produktionssysteme (PSB) zum Schutz der Qualität stehen mit dem ÖLN und dem Direktzahlungssystem die notwendigen Instrumente zur Verfügung. Sie sollen basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre weiterentwickelt werden.

Neue oder weiterentwickelte Instrumente im Rahmen der AP22+

Folgende Massnahmen sollen mit der AP22+ umgesetzt werden:

 Weiterentwicklung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN; Art. 70a LwG): Um Ziellü-

cken im Umweltbereich zu reduzieren, soll der ÖLN wirkungsvoller werden und insbesondere die Tragfähigkeit der Ökosysteme besser berücksichtigen. Anstelle einer ausgeglichenen Düngerbilanz (Suisse-Bilanz) wird geprüft, ob im ÖLN zur Begrenzung und gezielten Reduktion der in die Umwelt gelangenden Nährstoffverluste besser geeignete Instrumente eingeführt werden können. Im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Trinkwasserinitiative wird zudem vorgeschlagen, die Vorgaben für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wie im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel vorgesehen, zu überarbeiten und wirkungsvoller auszugestalten. Für bestimmte Gebiete sollen zudem spezifische Anforderungen zum Schutz der Ökosysteme gelten können. Damit können neu lokale und standortangepasste Vorgaben festgelegt werden.

 Wirkungsverbesserung der Biodiversitätsförderung (Art. 73 LwG): Die Wirkung der Biodiversi-

tätsfördermassnahmen soll mit einer stärkeren Zielausrichtung erhöht werden. Diese umfasst neben den Arten und Lebensräumen auch die genetische und funktionelle Vielfalt. Das neue System soll auf den Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz abgestimmt sein. Landwirtschaftsbetriebe sollen zukünftig zwischen zwei voneinander unabhängigen Modellen wählen können:

o Betriebe mit einem gesamtbetrieblichen Biodiversitätsförderkonzept erhalten und fördern die Biodiversität gezielt, ausgerichtet auf den naturräumlichen Bedürfnissen des Standortes. Dieses Modell stellt hohe Anforderungen an die Fachkompetenz der Betriebsleitenden. Es verschafft ihnen gegenüber heute grössere unternehmerische Freiheiten hinsichtlich Art und Weise, wie sie die Biodiversität fördern wollen.

o Betriebe mit bisherigem Modell fördern die Biodiversität mit den Qualitätsstufen I und II, welche punktuell vereinfacht werden sollen. Mit diesem Modell kann im Sinne der Kontinuität und Vereinfachung auf die bisherige Förderung aufgebaut werden.

 Förderung der Tiergesundheit (Art. 75 und 87a LwG): Das Tierverhalten, die Haltungsbedin-

gungen, die Fütterung, die Vermeidung von Stresssituationen, die medizinische Gesundheit und der Einsatz von Tierarzneimitteln sollen gesamtheitlich und unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen verbessert werden. Auf Massnahmenebene sollen die bestehenden Tierwohlprogramme BTS und RAUS weiterentwickelt werden. In Ergänzung dazu sollen im Rahmen der Produktionssysteme Massnahmen zur Förderung der Tiergesundheit eingeführt werden.

 Weiterführung der Produktionssystembeiträge und Integration der Ressourceneffizienzbeiträge

(Art. 75 und 76 LwG): Die Beiträge für gesamt- und teilbetriebliche Produktionssysteme (Bio-, Extenso-, Tierwohl- und GMF-Beiträge) sollen im Grundsatz weitergeführt und in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickelt werden. Die bisherigen zahlreichen Einzelmassnahmen zur Förderung der Ressourceneffizienz sollen in die Produktionssystembeiträge überführt und mit weiteren Massnahmen ergänzt werden. Die Förderung einzelner Maschinen/Techniken erfolgt zukünftig über die Strukturverbesserungen im Rahmen von Artikel 87a LwG.

 Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft mit regionalen landwirtschaftlichen Stra-

tegien (Art. 76a und 87a LwG): Die derzeit als einzelne Förderinstrumente konzipierten Direktzahlungen Landschaftsqualitätsbeiträge und Vernetzungsbeiträge sollen stärker koordiniert und in einen neuen Beitrag zur Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft integriert werden. Voraussetzung für die Ausrichtung dieses Beitrags ist das Vorliegen einer regionalen landwirtschaftlichen Strategie. Diese Strategie dient auch als Grundlage für eine gezieltere Ausrichtung von Strukturverbesserungsmassnahmen auf langfristige Entwicklungsziele der Regional-