Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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und Raumentwicklungspolitik, wie dies die Politik des Bundes für ländliche Räume und Berggebiete vorsieht.

 Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken für die Pflanzenzucht, Tierzucht, Nutztiergesundheit (Art. 119): Ziel dieser Netzwerke ist es, die Vernetzung der Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft mit Forschung, Bildung und Beratung in den Bereichen Pflanzenzucht, Tierzucht und Nutztiergesundheit zu verbessern.

 Umsetzung der «Strategie Tierzucht 2030» des WBF28 – Anpassung der Ausrichtung der Tierzuchtförderung (Art. 141 LwG): Die Förderung der Tierzucht soll verstärkt auf die Merkmale Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Umweltwirkung, Ressourceneffizienz, Standortangepasstheit, Tiergesundheit und Tierwohl ausgerichtet werden. Die Zuchtorganisationen erhalten Beiträge, wenn ihre Zuchtprogramme diese Merkmale gebührend berücksichtigen. Zudem soll die Forschung in der Tierzucht unterstützt werden. Dabei geht es neben der Grundlagenforschung vor allem um die angewandte Forschung, das heisst um die Entwicklung neuer Zuchtmerkmale und -methoden sowie die Bewertung und Nutzung des technischen Fortschritts.

2.3.5 Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative

Am 18. Januar 2018 wurde die Eidg. Volksinitiative „Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (Trinkwasserinitiative) mit 113’979 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt mit einer Verfassungsänderung, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pflanzenschutzmittel einsetzen, ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auskommen und deren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Die Volksinitiative hätte weitreichende und schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft. Einerseits würde die Produktion durch den kompletten Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und zugekauftes Futter auf vielen direktzahlungsberechtigten Betrieben stark abnehmen. Anderseits besteht das Risiko, dass die Umweltbelastung durch eine intensivere landwirtschaftliche Produktion zunimmt, weil Betriebe vermehrt aus dem Direktzahlungssystem aussteigen und dadurch die Anforderungen des ÖLN nicht mehr berücksichtigen müssen.

Die Volksinitiative nimmt jedoch wichtige Anliegen auf, die der Bund selber bereits mit verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen wie beispielsweise dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel anstrebt. Aufgrund der inhaltlichen und terminlichen Überschneidung hat der Bundesrat am 15. Juni 2018 beschlossen, ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative im Rahmen der AP22+ aufzunehmen. Insbesondere sollen die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz reduziert, im Ökologischen Leistungsnachweis Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko nicht mehr zugelassen und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Direktzahlungen gefördert werden. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeinträge in Gewässern festgestellt werden, sollen Bund und Kantone im Rahmen der regionalen landwirtschaftlichen Strategien regionsspezifische Massnahmen fördern. Zudem wird die Grundlage geschaffen, um die Anforderungen des ÖLN regional gezielt verschärfen zu können.

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