Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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schaftliche Nutzfläche, vor allem der fruchtbarste Boden (Fruchtfolgeflächen), muss vor Versiegelung geschützt werden. Die Nutzung der landwirtschaftlichen Böden muss so erfolgen, dass die Bodenqualität langfristig erhalten bleibt.
o Emissionen und der Verbrauch nicht-erneuerbarer Energien können in der Schweiz auch mit weniger Inlandproduktion und vermehrtem Import reduziert werden. Dies ist ökologisch dann sinnvoll, wenn der ökologische Fussabdruck eines importierten Agrarproduktes kleiner ist als derjenige des entsprechenden inländischen Produktes und wenn die ökologische Tragfähigkeit am Produktionsort nicht überschritten wird.
Die Landwirtschaft hat durch ihre Tätigkeiten positive und negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Kulturlandschaft bietet beispielsweise Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten, die ohne landwirtschaftliche Aktivitäten so nicht vorhanden wären. Diese positiven Wirkungen werden unter dem Begriff „Agrarökosystemleistungen“ zusammengefasst. Damit diese Leistungen langfristig erbracht werden können, dürfen die natürlichen Ressourcen in Agrar- aber auch in natürlichen Ökosystemen nicht irreversibel geschädigt werden. Die Voraussetzungen dafür sind heute nicht immer gegeben. Eine zu intensive landwirtschaftliche Nutzung kann beispielsweise zum Verlust von Arten und Lebensräumen führen. Um Agrarökosystemleistungen nachhaltig bereitzustellen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, muss die Schweizer Landwirtschaft ihre verschiedenen Leistungen in Zukunft ökologischer erbringen als heute. Dazu kann bereits ein konsequenter Vollzug der bestehenden umweltrechtlichen Bestimmungen beisteuern.
Box 7: Standortangepasste Landwirtschaft
Wirkung und Nutzen landwirtschaftlicher Tätigkeiten sind stark vom jeweiligen Standort geprägt. So haben biologische und physikalische Eigenschaften sowie sozioökonomische Gegebenheiten an einem Standort einen Einfluss auf die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben. Gleichzeitig können landwirtschaftliche Tätigkeiten auch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Diese können je nach Sensibilität des Standorts dazu führen, dass die Tragfähigkeit von Ökosystemen überschritten wird. Das bedeutet, dass die Ökosysteme dauerhaft geschädigt werden und die Ökosystemleistungen nicht mehr erbracht werden können.
Mit einer Anpassung der Landwirtschaft an den jeweiligen Standort werden diese räumlichen Eigenheiten berücksichtigt. Die standortspezifischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Potenziale sollen genutzt werden. Dabei gilt es, die ökologische Tragfähigkeit der von der Tätigkeit am Standort beeinflussten Ökosysteme einzuhalten. Mit der AP22+ sollen die agrarpolitischen Instrumente verstärkt auf eine standortangepasste Landwirtschaft ausgerichtet werden.
2.3.4.2 Bestehende, neue und weiterentwickelte Instrumente
Bestehende Instrumente
Grundanforderung an eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung unter anderem im Umwelt-, Tierschutz- und Tierseuchenbereich. Im Landwirtschaftsgesetz tragen in erster Linie der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN; Art. 70a LwG), verschiedene Direktzahlungsinstrumente (Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts-, Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge; Art. 73 bis 76 LwG), die Förderung der Pflanzen- und Tierzucht (Art. 140 bis 147) und die Regelungen zu den genetischen Ressourcen (Art 147a und 147b) zur Zielerreichung bei. Zudem fördert der Bund die Verbesserung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung von natürlichen Ressourcen im Rahmen des Ressourcenprogramms (Art. 77a und 77b LwG). Des Weiteren zielen folgende Instrumente auf eine Reduktion der Umweltbelastung durch die Landwirtschaft und den Ressourcenschutz ab:
Aktionsplan Pflanzenschutzmittel: Der im September 2017 vom Bundesrat verabschiedete Aktionsplan beabsichtigt, die heutigen Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu halbieren. Einige der darin beschriebenen Massnahmen werden bis 2021 bereits umgesetzt sein. Weitere sollen im Rahmen der AP22+ umgesetzt werden.
Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF): Die Instrumente zum quantitativen Schutz des Kulturlandes sind vor allem in der Raumplanung zu finden. Im Rahmen der 2. Revisionsetappe des