Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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Mit Artikel 104a Bst. b BV wurde die standortangepasste Lebensmittelproduktion in der Bundesverfassung verankert. Insbesondere im Umweltbereich besteht Handlungsbedarf zur stärkeren Standortanpassung der Lebensmittelproduktion. Wie im Bericht des Bundesrats in Beantwortung des Postulats Bertschy 13.428456 dargelegt, ist dieser Handlungsbedarf regional unterschiedlich ausgeprägt. Eine regional differenzierte Herangehensweise ist daher angezeigt.
Die bestehenden standort- bzw. regionalspezifischen Förderinstrumente wurden in unterschiedlichen agrarpolitischen Reformetappen entwickelt und etabliert. Sie sind daher konzeptionell nur teilweise aufeinander abgestimmt und unterscheiden sich nicht nur bezüglich der inhaltlichen Zielsetzungen, sondern auch in ihrer Ausgestaltung. So sind beispielsweise die Vollzugsorganisation, die Finanzierung oder die Anforderungen an die Projekte je nach Instrument unterschiedlich geregelt. Aufgrund teilweise überlappender Projektperimeter liegen die Flächen eines Betriebs in verschiedenen Projekten, was administrativen Aufwand für die Bewirtschaftenden verursacht. Zudem werden inhaltliche Synergien auf regionaler Ebene, beispielsweise zwischen der überbetrieblichen Biodiversitätsförderung und der Förderung der Landschaftsqualität, nur teilweise erkannt und genutzt. Da sich die Herausforderungen für die Standortanpassung der Landwirtschaft und damit auch die Synergiepotenziale zwischen verschiedenen Fördermassnahmen regional unterscheiden, ist eine integrale und stärker regionale Betrachtung von Fördermassnahmen zweckmässig57.
Beantragte Neuregelung
Mit der beantragen Neuregelung sollen bestehende Direktzahlungsinstrumente mit regional spezifischen Zielsetzungen zusammengefasst und stärker auf die Zielsetzung einer standortangepassten Landwirtschaft ausgerichtet werden. Die heute als eigenständige Direktzahlungsarten konzipierten Beiträge zur Förderung der Vernetzung von Biodiversitätsflächen (Art. 73 LwG) und der Landschaftsqualitätsbeitrag (Art. 74 LwG) sollen unter dem Titel «Beiträge für eine standortangepasste Landwirtschaft» in einen neuen Artikel 76a LwG integriert werden. Damit sollen Schnittstellen abgebaut, den Kantonen grössere Gestaltungsfreiheit im Umgang mit standort- und regionsspezifischen Herausforderungen gegeben und ein Beitrag zur besseren Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft geleistet werden. Im Rahmen der Beiträge für eine standortangepasste Landwirtschaft sollen auch regionale Massnahmen im Bereich Ressourcenschutz unterstützt werden.
Beiträge zur Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft werden insbesondere für Massnahmen zur Schliessung von regionalen Ziellücken im Umweltbereich ausgerichtet. Voraussetzung für die Ausrichtung dieser Beiträge ist das Vorliegen einer durch den Bund bewilligten regionalen landwirtschaftlichen Strategie (RLS). In der RLS müssen Ausgangslage, Ziele und Massnahmen in folgenden Themenbereichen beschrieben und aufeinander abgestimmt sein:
- Biodiversität auf überbetrieblicher Ebene: ausgehend von der bisherigen Praxis der Vernetzungs-
projekte bzw. -beiträge sollen von den Kantonen bzw. Trägerschaften im Rahmen der RLS regional- bzw. standortspezifische Ziele (Arten, Flächen- bzw. Strukturziele) und entsprechende Massnahmen entwickelt und deren Umsetzung mit Direktzahlungen gefördert werden. Die Massnahmen sind auf die Biodiversitätsbeiträge (Art. 73 LwG) abzustimmen (vgl. Ziff. 3.1.3.4). Dabei sind die Synergien mit der Erarbeitung der ökologischen Infrastruktur zu nutzen;
- Landschaftsqualität: ausgehend von der bisherigen Praxis in den Landschaftsqualitätsprojekten
bzw. -beiträgen sollen von Kantonen und Trägerschaften im Rahmen der RLS Massnahmen zur Stärkung der Landschaftsqualität und von vielfältigen Kulturlandschaften entwickelt und deren Umsetzung mit Direktzahlungen gefördert werden.
- Nachhaltige Ressourcennutzung: mit Beiträgen für eine standortangepasste Landwirtschaft sollen
Massnahmen zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und folglich zur Reduktion
56 Vgl. Bericht «Natürliche Lebensgrundlagen und ressourceneffiziente Produktion. Aktualisierung der Ziele. Bericht in Erfüllung des Postulats 13.4284 Bertschy vom 13. Dezember 2013» vom 9. Dezember 2016.
57 Abgeschlossene Zwischenevaluationen, z.B. der Landschaftsqualitätsbeiträge (Steiger et al., 2016) oder der Projekte zur Regionalen Entwicklung (Flury et al. 2018) fordern eine stärkere Nutzung von Synergien zwischen Förderinstrumenten auf regionaler Ebene. Die Stärkung einer stärker übersektoriell ausgerichteten Projektförderung entspricht ebenfalls eine Stossrichtung der Politik des Bundes für ländliche Räume und Berggebiete (P-LRB, 2015).