Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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Die neuen Beiträge für teilbetriebliche Produktionsformen bieten eine gute Grundlage, damit die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ihre Marktposition als Anbieterin von qualitativ hochwertigen, umweltschonend und in der Region produzierten Nahrungsmitteln weiter ausbauen kann.
Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 76
3.1.3.6 Tiergesundheitsbeiträge
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Mit Tierwohlbeiträgen werden heute besonders tierfreundliche Produktionssysteme gefördert. Dazu gehören die besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) und der regelmässige Auslauf ins Freie (RAUS). Bei beiden Programmen ist eine stetige Zunahme der Beteiligung festzustellen.
Mit der Verbesserung der Tiergesundheit wird eine langfristige Reduktion des Antibiotikaeinsatzes und damit eine Reduktion der Resistenzlage zugunsten der Bevölkerung sowie der Umwelt erreicht. Bisher gibt es keine agrarpolitische Massnahme, die die umfassende Gesundheit der Nutztiere fördert. Umfassend in diesem Kontext bedeutet „frei sein von Krankheiten“ und „Achtung von Würde und Wohlbefinden“ in Analogie zum Begriff der Humangesundheit, welcher die WHO in ähnlicher Weise definiert. In den Bundesstrategien Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ und Strategie Antibiotikaresistenzen StAR wurde diesbezüglich Handlungsbedarf festgestellt. Insbesondere StAR hat die Probleme, welche mit einem hohen Einsatz von Antibiotika verbunden sind, einer breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht. Der «One Health»-Ansatz von StAR betrifft sowohl die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt. Nur ein gemeinsames Vorgehen kann die Wirksamkeit von Antibiotika erhalten. Im Vergleich zum europäischen Umfeld schneidet die Schweiz z.B. in der Vertriebsstatistik von Antibiotika nur durchschnittlich ab. Auch in den Bereichen Prävention und Investition in die Tiergesundheit gehen einige umliegende Länder weiter als die Schweiz.
Zwar ist die Menge an verkauften Antibiotika im Nutztierbereich rückläufig. Dies ist mit Aufwand und Investitionen verbunden. Auf Ebene Bund widerspiegelt sich diese Entwicklung in einer stetig steigenden Anzahl von Projektinitiativen zur Verbesserung der Tiergesundheit. Diese werden derzeit über zeitlich limitierte Programme im Rahmen der Verordnung zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV) und Ressourcenprogrammen basierend auf Art. 77a/b LwG gefördert. Grundsätzlich werden gute Erfahrungen damit gemacht. Es bestehen jedoch grosse Unterschiede in der Beteiligung an Gesundheitsförderung und Zielsetzung der Programme zwischen verschiedenen Produktionsformen. Die Koordination zwischen einzelnen Programmen ist nur bedingt gegeben. Ebenso fehlen Programme, welche auf langfristige Verbesserungen ausgerichtet sind.
Beantragte Neuregelung
Die Gesunderhaltung der Nutztiere soll als Aufgabe der Agrarpolitik entsprechend gewürdigt und ein Paradigmenwechsel weg vom kurativen Krankheitsmanagement hin zu einem präventiven Gesundheitsmanagement gemäss Strategie Antibiotikaresistenzen unterstützt werden. Aufbauend auf dem Art. 104 Abs. 3 Bst. b BV, der die Förderung besonders tierfreundlichen Produktionsformen bezweckt, sollen im Bereich der Direktzahlungen die bestehenden Programme BTS und RAUS mit einem koordinierten Tiergesundheitsprogramm erweitert werden, welches auf das Tierverhalten, die Haltungsbedingungen, die Fütterung, die Vermeidung von Stresssituationen, die medizinisch messbare Gesundheit und den Einsatz von Tierarzneimitteln einwirkt.
Neu soll ein Anreizprogramm «Gesundes Nutztier» als zweistufiges Programm eingeführt werden. Einerseits sollen konkrete Massnahmen auf den Betrieben unter Berücksichtigung der betriebsindividuellen Unterschiede zu einer Verbesserung der Gesundheit der Nutztiere führen. Diese Stufe Massnahmen richtet sich an Landwirte, welche Unterstützung bei der Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen wollen. Andererseits hat das Programm eine ergebnisorientierte Komponente, welche den effektiven Tiergesundheits-Status in den einzelnen Betrieben aufzeigt und bei guten Leistungen honoriert. Diese Stufe Ergebnisse richtet sich an Landwirte, die selbstständig und/oder mit unterstützenden Massnahmen einen guten Gesundheitszustand erreichen wollen. Diese Komponenten sind unabhängig voneinander. Tiergesundheitsbeiträge werden bis zu einem definierten Höchstbetrag ausbezahlt.