Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/24: Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 13 Seiten
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gangenen Herbst traten Lieferengpässe aufgrund logistischer Schwierigkeiten auf: Niedrigwasser im Rhein, Streiks in Frankreich und Kapazitätsengpässe bei der Deutschen Bahn hätten die Abhängigkeit vom Umland, von Wetter und Natur aufgezeigt. Deshalb seien die Kaffeeverarbeiter in der Schweiz per se auf einen relativ grossen Lagerbestand angewiesen, um die Bedürfnisse der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten laufend abdecken zu können. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Migros-Genossenschafts-Bund klar gegen die Aufhebung der Pflichtlager beim Kaffee aus. Diese Haltung würden auch alle andern Pflichtlagerhalter von Kaffee teilen; dies im Gegensatz zur Darstellung im erläuternden Bericht der Vernehmlassung.
Aus Sicht des Migros-Genossenschafts-Bunds funktioniert das heutige Speisereis-Pflichtlager-System gut. Er erkennt aber die Notwendigkeit, dass aufgrund der WTO-Kritik an der Schweiz bezüglich der Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Gütern bei der Reispflichtlagerhaltung eine Anpassung vorzunehmen ist. Wenn beim Reis auf die Variante Erstinverkehrbringerabgabe gewechselt werden müsse, verlangt er aber eine Beibehaltung der Generaleinfuhrbewilligung für Reis. Eine Aufhebung birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Importeuren mit Pflichtlagern und mit Sitz in der Schweiz und solchen ohne Pflichtlager und eventuell keinem Schweizer Sitz. Der Einzug der Erstinverkehrbringerabgabe für Reis wäre ohne die Generaleinfuhrbewilligung nicht gewährleistet.
Der Migros-Genossenschafts-Bund merkt im Weiteren an, dass die Teigwarenproduktion in der Schweiz in den letzten Jahren stetig abgenommen habe. Immer mehr Teigwaren würden als Fertigfabrikate importiert. Er regt daher an, die Pflichtlagerhaltung von Hartweizen noch mehr zu reduzieren oder ganz aufzuheben. Dadurch könnte die inländische Teigwarenherstellung von den Kosten der Pflichtlagerhaltung für Hartweizen entlastet werden. Schweizer Teigwaren würden so gegenüber der Importware weniger benachteiligt.
Die Procafé (Vereinigung zur Förderung von Kaffee) spricht sich für eine Beibehaltung der Pflichtlagerhaltung von Kaffee aus. Sie sieht keinen Grund, ein gut funktionierendes und eingespieltes System, das einen vielfachen Nutzen aufweist, aus einer einseitigen Sichtweise heraus abzuschaffen.
Was die Lebenswichtigkeit von Kaffee anbelangt, sei Kaffee ein wichtiger Lieferant von Kalium, Magnesium und Phosphor sowie von Vitamin B3 (Niacin) und im geringeren Masse der Vitamine B2 (Riboflavin), B9 (Folat) und C. Zudem enthält er Koffein. Es wird darauf hingewiesen, dass der Koffeingehalt in Cola-Getränken und Energy-Drinks hauptsächlich durch Beigabe von aus Kaffee extrahiertem Koffein herrührt. Procafé schätzt die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Kaffee aus verschiedenen Gründen als eher unsicher ein. Von einer Unterversorgung oder Mangellage wären zudem nicht nur die Schweiz, sondern alle Kaffee konsumierenden Länder betroffen. Es wird erwähnt, dass Schweizer Kaffeeröster mit ihrer weltweit überdurchschnittlich hohen Qualität ihre Mischungen beibehalten wollen und in Mangellagen nicht einfach auf irgendwelche Kaffees ausweichen können, was insbesondere für Exporte sehr wichtig sei.
Als weitere Gründe für die Beibehaltung der Kaffee-Pflichtlagerhaltung angeführt werden die Verletzlichkeit der Transportwege, der in Mangellagen voraussichtlich entstehende Schwarzmarkt und die Spekulation mit Kaffee, der grosse Einsatz der Inlandröster für eine nachhaltige Produktion sowie die wirtschaftliche Bedeutung des Kaffees für die Schweiz (in Mangellagen und damit verbundener allfälliger Substituierung von Kaffees in den Mischungen könnte es durchaus sein, dass die Exporte stark beeinträchtigt würden). Procafé regt zudem an, dass die Eidgenossenschaft – falls sie das Konzept der Pflichtlager mit den Garantiefondsbeiträgen innerhalb der WTO nicht durchsetzen kann – die Erhebung der Garantiefondsbeiträge mittels Erstinverkehrsbringer-Abgabe analog zum Reis einführt.
Die réservesuisse genossenschaft teilt mit, dass sich alle Pflichtlagerhalter von Kaffee sich für die Beibehaltung der Kaffee-Pflichtlager aussprechen. Dies im Gegensatz zur Darstellung im erläuternden