Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/24: Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 13 Seiten
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2.4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (3)
- Schweizerischer Arbeitgeberverband
- Schweizerischer Bauernverband (SBV)
- Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)
2.5. Weitere interessierte Kreise (11)
- CARBURA
- Coop Genossenschaft
- Fenaco Genossenschaft
- Illy Café AG
- Interessengemeinschaft (IG) Kaffee Schweiz
- Migros-Genossenschafts-Bund
- Procafé Vereinigung zur Förderung von Kaffee
- réservesuisse genossenschaft
- Schweizerisches Konsumentenforum kf
- Swiss Granum
- Vereinigung schweizerischer Futtermittelfabrikanten (VSF)
3. Die Vernehmlassungsvorlage
3.1. Aufhebung der Pflichtlagerhaltung für Kaffee
Der Fachbereich Ernährung der Wirtschaftlichen Landesversorgung hat im Rahmen seiner periodischen Überprüfung den Kaffee hinsichtlich seiner Lebenswichtigkeit analysiert. Im Ergebnis hält der Fachbereich fest, dass Kaffee praktisch keine Energie enthält, da er arm ist an Proteinen, Fetten und verdaulichen Kohlenhydraten. Aus ernährungsphysiologischer Sicht vermag Kaffee aufgrund seines fehlenden Nährwerts keinen Beitrag zur Nahrungsenergieversorgung zu leisten und kann deshalb nicht mehr als lebensnotwendiges Gut eingestuft werden. Der Hauptwirkstoff des Kaffees ist Koffein. Neben Kaffee enthalten auch schwarzer und grüner Tee, sowie Cola-Getränke, Energy-Drinks und Kakao Koffein.
Die Gefahr einer längerfristigen Unterversorgung mit Kaffee muss aufgrund der Verteilung der Anbaugebiete auf drei Kontinente und der rund ums Jahr möglichen Ernte als gering eingestuft werden. Grössere lokale Ernteausfälle würden höchstwahrscheinlich steigende Marktpreise bewirken, könnten aber über Importe aus anderen Anbaugebieten kompensiert werden. Ausserdem kann davon ausgegangen werden, dass ein allfälliger vorübergehender teilweiser Importunterbruch mit den Rohstoff- und Fertigproduktevorräten der Schweizer Röster und Händler ohne weiteres über einige Wochen aufgefangen werden könnte.
Die wirtschaftliche Landesversorgung vertrat deshalb die Auffassung, dass beim Kaffee eine ausreichende Versorgungssicherheit durch die Wirtschaft gewährleistet ist und zudem aus ernährungsphysiologischer Sicht auf eine Weiterführung der Pflichtlagerhaltung verzichtet werden kann. Eine Pflichtlagerhaltung von Kaffee, deren Bestehen sich aus einer historischen Betrachtung schwergewichtig auf psychologische Gründe abgestützt hat, sei nicht mehr gerechtfertigt.
Aufgrund der vorerwähnten Feststellungen des Fachbereichs Ernährung hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) bei den direkt betroffenen Unternehmen eine Umfrage durchgeführt. Die Betroffenen wurden aufgefordert darzulegen, inwieweit aus ihrer Sicht aus versorgungspolitischen Gründen an der Kaffee-Pflichtlagerhaltung festzuhalten sei.