Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/24: Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 13 Seiten
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Bericht der Vernehmlassung. Die réservesuisse genossenschaft lehnt deshalb die Aufhebung der Pflichtlagerhaltung von Kaffee vollumfänglich ab.
Mit der Aufhebung der Kaffee-Pflichtlager – begründet durch die eindimensionale Gewichtung von Kalorien – werde ein bewährtes, problemloses und wirtschaftlich effizient funktionierendes System aufgegeben. In der täglichen Nahrungsmittelaufnahme der Bevölkerung spielt der Kaffee eine wichtige Rolle. Seine Bedeutung und Wirkung als Motivator und Leistungsförderer sei allgemein anerkannt und dürften in Stresssituationen tendenziell sogar noch verstärke Bedeutung haben. Die im erläuternden Bericht postulierte gesicherte Versorgungssicherheit wird von den Kaffeeexperten der réservesuisse-Mitglieder stark in Zweifel gezogen. Bei Kaffee bestehe eine vollständige Auslandabhängigkeit. Hinzu kommt, dass die freien Lager in den Ursprungsländern aufgrund des gestiegenen Weltkonsums stark abgenommen hätten (1990 rund 7.6 Monate; 2017 knapp 2.3 Monate). Klimatische Veränderungen dürften künftig auch die Versorgung von Kaffee tangieren, indem diese stärker von Umweltschäden wie Trockenheit und Schädlingsbefall in den Anbaugebieten betroffen werden. Ziele der Landesversorgung sind aus Sicht der réservesuisse genossenschaft die Sicherstellung und Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern, welche für das Funktionieren einer modernen Wirtschaft und Gesellschaft unentbehrlich sind. Sie ist der Meinung, dass Kaffee aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften ein lebenswichtiges Gut darstellt und weiterhin an Pflichtlager zu legen ist. Die seit Jahrzehnten erfolgreich praktizierte Kaffeepflichtlagerhaltung soll weitergeführt werden, weil sie zudem eine partnerschaftliche Win-Win-Situation darstellt. Einerseits verringere sie die Auslandabhängigkeit der Wirtschaft und andererseits erhöhe sie die Versorgungssicherheit des gesamten Landes, und zwar ohne zusätzlich Kosten für die Bundeskasse.
Mit dem Systemwechsel von der Importabgabe hin zur Abgabe bei der Erstinverkehrbringung bei Reis ist die réservesuisse einverstanden. Hingegen sieht sie keinen Handlungsbedarf, die Generaleinfuhrbewilligung für Reis aufzuheben. Völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz stellen die Generaleinfuhrbewilligung nicht in Frage. Die Aufhebung berge die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Importeuren mit Pflichtlagern und solchen ohne Pflichtlager. Mit dem Mittel der Generaleinfuhrbewilligung könne die réservesuisse sicherstellen, dass alle Importeure die gleichen finanziellen Leistungen gegenüber dem Garantiefonds Reis erbringen, unabhängig davon, ob sie ein Pflichtlager halten oder nicht. Das System der Generaleinfuhrbewilligung bewähre sich seit Jahrzehnten nicht nur bei der réservesuisse, sondern auch bei der Carbura. Die zur Diskussion gestellte Änderung dränge sich nicht auf und provoziere eine Ungleichbehandlung der Reisimporteure. Deshalb ist die réservesuisse strikte gegen die Aufhebung der Generaleinfuhrbewilligung.
Das Schweizerische Konsumentenforum ist dezidiert der Meinung, dass die Pflichtlagerhaltung für Kaffee notwendig ist und bleibt. Es begründet seine Haltung wie folgt: Kaffee begleitet die Bevölkerung durch den Tag. Schweizer sind Kaffeetrinker ersten Ranges, beinahe Weltmeister im pro-Kopf-Konsum. Dies zeigt, welchen Stellenwert Kaffee bei der Bevölkerung geniesst. Viele Konsumenten erachten Kaffee als lebenswichtig. Betrachtet man den ursprünglichen Sinn der Pflichtlager, so kann der Eindruck entstehen, dass diese nicht mehr nötig seien. Wir sind in der privilegierten Lage, in einem sicheren Europa eingebettet leben zu dürfen. Vor konventionellen Kriegen sind wir in der Schweiz seit Hunderten von Jahren verschont, vor Einschränkungen durch Lebensmittelknappheit seit Jahrzehnten. Die Schweiz ist im weltweiten Handelsnetz eingebunden, dank ihres Reichtums stehen ihr alle Güter stets zur Verfügung. Doch Naturkatastrophen, Epidemien, Bioterror machen weder an der europäischen Aussen- noch an der Schweizergrenze halt. Es sind wirtschaftliche Probleme, Marktstörungen und andere Schwierigkeiten, die heute in den Fokus der Landesversorgung gerückt sind. Technische und logistische Probleme oder schlechte Ernten in den Herkunftsländern können jederzeit die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln beeinträchtigen. Die Schweiz ist als kleines Land auf Rohstoffimporte angewiesen. Die Folgen von Versorgungsunterbrechungen können mit Pflichtlagern aufgefangen werden. Lagerhaltung kostet die Unternehmen viel, daher sind einige dazu übergegangen, ihre Lager auf ein Minimum zu reduzieren und im Bedarfsfall auf die Pflichtlager zurückzugreifen.