Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/24: Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
diesen müssten im Zweifelsfall die Sicherheitsinteressen des Landes höher gewichtet werden als internationale Verpflichtungen. Sie bedauert, dass die nicht konforme Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Gütern bei der im 2016 erfolgten Revision des Landesversorgungsgesetzes nicht antizipiert worden war.
Die SVP äussert zudem eine allgemeine Erwartung an die wirtschaftliche Landesversorgung. Sie hält fest, dass die Pflichtlager nach dem Kalten Krieg aus ihrer Sicht zu stark verringert worden seien. Dabei sei man davon ausgegangen, dass die Landesversorgung nur noch mit geringen Beeinträchtigungen der Versorgung zu rechnen habe, die innert Wochen bis Monaten behoben sein würden. Diese sicherheitspolitischen Annahmen seien jedoch zu optimistisch und könnten sich gerade für einen Kleinstaat verheerend auswirken. Grossmächte würden wieder vermehrt wirtschaftliche Druckmittel einsetzen, um ihre Interessen durchzusetzen. Die SVP erwartet deshalb, dass die wirtschaftliche Landesversorgung die Zeichen der Zeit erkennt und ihre Leistungsfähigkeit wieder ausbaut.
4.4. Gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Gemeindeverband sowie der Schweizerische Städteverband machen im Rahmen der Vernehmlassung explizit keine Anmerkungen zur Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln.
4.5. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Von den angeschriebenen gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft haben der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizer Bauernverband (SBV) und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) auf die Vernehmlassung geantwortet.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband verzichtet aufgrund der Dossieraufteilung zwischen ihm und der economiesuisse auf eine eigene Stellungnahme. Von der economiesuisse ist keine Stellungnahme eingegangen.
Für den Schweizer Bauernverband ist die Sicherung der Landesversorgung durch Pflichtlager für die Landwirtschaft und damit auch im Hinblick auf die Stabilität der Märkte sehr wichtig. Die vorgeschlagene Aufhebung der Pflichtlager von Kaffee betrifft die schweizerische Landwirtschaft nicht, weil keine Inlandproduktion besteht. Der SBV teilt aber die Argumente bezüglich der geringen Gefahr einer Unterversorgung mit Kaffee nicht. Daher steht der SBV einer Aufhebung der Pflichtlager kritisch ablehnend gegenüber.
Was die Finanzierung der Pflichtlager von Reis anbelangt, ist der Schweizer Bauernverband der Auffassung, dass dieser Vorschlag nicht mit dem Landesversorgungsgesetz vereinbar ist, da dieses besagt, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln keine Erstinverkehrbringerabgabe oder andere Abgaben erhoben werden dürfen. Das Landesversorgungsgesetz lässt bei Lebens- und Futtermittel ausdrücklich keine Abgabe auf im Inland produzierte Lebens- oder Futtermittel zu. Daher darf im Inland produzierte Ware – im vorliegenden Fall Reis – aus Sicht des Schweizer Bauernverbands nicht zur Finanzierung von Pflichtlagern herangezogen werden. Zudem ist die Pflicht zur Lösung von Generaleinfuhrbewilligungen beizubehalten. Der Bauernverband schlägt konkret folgende Anpassungen im Verordnungsentwurf vor:
Art. 10 Abs. 1 Bst. c: (letzter Teil Bst. c entfällt)
1Lagerpflichtig ist, wer:
c. Reis nach Anhang 3 Ziffer 1 einführt oder als Verarbeiter zum ersten Mal im Inland in Verkehr bringt.