Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 20 Seiten

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den Erwerbseinkommen auch Rentenbezüge, Vermögensertrag und -verzehr sowie Freizü- gigkeitsguthaben und Guthaben der dritten Säule berücksichtigt. Die ÜL sollen auf den drei- fachen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf plafoniert werden.

Alle Teilnehmenden, die sich hierzu geäussert haben, sind damit einverstanden, dass die ÜL als Bedarfsleistung ausgestaltet wird und an die Berechnung der EL anlehnt. 11 Teilnehmende begrüssen die vorgesehene Plafonierung der ÜL. 5 Teilnehmende lehnen die Plafonierung ab.

4.2.1 Kantone

Die Kantone LU, BS, TI, SH, VS, SO und JU begrüssen, dass die ÜL als Bedarfsleistung ausgestaltet wird. So bleibe das Ziel bestehen, diese Personen wieder in den ersten Arbeits- markt zu integrieren (BS). GE macht darauf aufmerksam, dass die vorgeschlagenen persönli- chen und wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht geeignet seien, um die Probleme bei einem Teil der über 60-jährigen Personen, die dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, zu lösen. GE regt deshalb eine Anpassung der Vorlage an, um der Situation der betroffenen Be- völkerungsgruppe besser Rechnung zu tragen.

TI, VD, JU, AG, GL, SH, AI und AR möchten, dass der Zuschlag von 25 Prozent auch für Minderjährige, die in die Berechnung einfliessen, gelten soll. Für AG, VD und JU ist es nicht nachvollziehbar, wieso bezüglich Krankenkassenprämien nicht die geltenden EL-Regeln über- nommen werden. UR schlägt eine klarere Formulierung für die Anrechnung der obligatori- schen Krankenversicherungsprämien vor. GL beantragt, Kinder, welche ein normales Einkom- men beziehen, aber noch zu Hause wohnen, vollumfänglich in die Berechnung einzubeziehen.

Bei den Berechnungsgrundlagen der ÜL begrüssen die Kantone insbesondere die vorgese- hene Plafonierung (BS, BE, SH, GR). AR, JU und VS betonen, dass mit der vorgesehenen Plafonierung Fehlanreize verhindert werden können. AG, GL, AI und SH regen an, dass für Leistungen, die im Ausland bezogen werden, bei der Berechnung die ausländischen Werte (insbesondere Miete und Krankenversicherung) angerechnet werden. JU und AI fordern eine Konkretisierung der anrechenbaren Einnahmen bei der Berechnung des Anspruchs einer Per- son im Ausland.

AG, GL, TI, SO, GR, BL und AI fordern, dass der Sachverhalt des Einkommensverzichts da- hingehend ergänzt wird, dass der Verzicht auf eine IV-Rente als Einnahme angerechnet wird. AG und AI fordern, den Verzicht respektive den Vermögensverbrauch auch auf den Zeitraum des Taggeldbezugs vor Geltendmachung der ÜL auszudehnen. Weiter ist für AG, AR, BL und AI zu klären, wie der Vermögensverzehr berechnet wird, wenn ein Ehepartner oder eine Ehe- partnerin in einem Pflegeheim lebt. Gemäss AR kann die Anrechnung des hypothetischen Einkommens dazu führen, dass betroffene Ehepaare wieder auf Sozialhilfe angewiesen sind. Der Vollzug sei ausserdem aufwändig und mit Umsetzungsfragen behaftet.

4.2.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen

Zur Ausgestaltung der ÜL als Bedarfsleistung nahm lediglich die EVP Stellung. Sie begrüsst, dass sich die Berechnung der ÜL an den Vorschriften der EL orientiert.

Die EVP und die CVP sprechen sich dafür aus, dass die Leistungen plafoniert werden. Die SP lehnt die Plafonierung strikt ab, weil diese dem Grundsatz der anerkannten Ausgaben wider- spreche und damit nicht vereinbar sei. Sie weist ausserdem das Argument zurück, dass die Plafonierung der ÜL ein Anreiz für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit darstelle, weil diese neue Leistung gerade für Personen gedacht sei, bei denen eine Wiedereingliederung trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist.

Die SP befürwortet den Zuschlag zum allgemeinen Lebensbedarf von 25 Prozent vorbehaltlos. Sie schlägt hingegen eine Härtefallklausel für Personen vor, deren kostenintensive chronische