Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 20 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Bezüger aktiv an der Stellensuche beteilige. VD ist hingegen der Auffassung, die Wiederein- gliederung sei zwar weiterhin vorrangig, es dürften aber angesichts der Realität auf dem Ar- beitsmarkt keine übertriebenen Voraussetzungen gelten, und begrüsst deshalb den Vor- schlag.
Eine Vielzahl von Kantonen (UR, AG, BS, GL, SH, VS, AR, TI, VD, JU, SO, GR, BL) wünscht eine verbesserte Regelung der Koordination zwischen IV und ÜL. Gefordert wird, dass der Anspruch von Teilinvaliden besser geregelt wird (BS, TI, JU), Fehlanreize und Verlagerungs- effekte zwischen ÜL und IV ausgeschlossen werden (AG, FR, NE, SZ, GL, SH) und eine Re- gelung der Bedeutung der IV nach dem 60. Altersjahr (AG, SO).
4.1.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen
Von den Parteien begrüsst einzig die CVP die Anspruchsvoraussetzungen. SP, EVP, FDP und glp kritisieren die Voraussetzungen, jedoch teilweise aus unterschiedlichen Gründen.
Die Altersgrenze von 60 Jahren wird von EVP, glp, SP und FDP kritisiert. Gefordert wird eine Senkung des Alters auf 55 (SP) bzw. 57 Jahre (EVP) und eine Erhöhung auf 62 Jahre (FDP). Die glp stellt in Frage, wieso genau der Personenkreis im Alter zwischen 58 und 62 ½ bzw. 61 ½. besonders unterstützt werden soll, was aus ihrer Sicht verdeutliche, dass der Vorschlag letztlich willkürlich ausgestaltet sei. Gemäss FDP muss der Anspruch auf die neue Leistung mit der Verpflichtung verknüpft werden, die Stellensuche fortzusetzen.
Aus der Sicht der SP ist ein Mindesteinkommen in der Höhe von 75 Prozent der maximalen AHV-Altersrente im Hinblick auf die Politik der Geschlechtergleichstellung ebenfalls eine sehr problematische Hürde. Frauen im ÜL-relevanten Alter hätten nicht denselben beruflichen Wer- degang hinter sich wie junge Frauen, die heute ins Berufsleben eintreten. Die SP fordert des- halb, dass Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei der Prüfung der Gesuche um Ausrich- tung einer ÜL berücksichtigt werden. Auch die EVP fordert, die Betreuungs- und Erziehungs- gutschriften seien in die Berechnung einzubeziehen, oder den Lohn des Ehepartners anzu- rechnen und ein AHV-Splitting vorzunehmen. Dies sei sowohl bei der Berechnung der Min- destdauer wie bei der Berechnung des Mindesteinkommens zu berücksichtigen.
4.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Für SGB und Travail.Suisse sind die Anspruchsvoraussetzungen zu restriktiv ausgestaltet. Sie fordern, dass bereits Personen, die nach dem vollendeten 57. Altersjahr ausgesteuert wer- den, Anspruch auf eine ÜL haben. Travail.Suisse zieht darüber hinaus eine Regelung vor, welche beispielsweise über abgestufte Leistungen auch bereits eine partielle Anspruchsbe- rechtigung ab 57 Jahren schafft.
Travail.Suisse fordert eine tiefere Mindestversicherungsdauer von 15 Jahren, während der auch Betreuungsjahre über Erziehungsgutschriften und Taggelder der Arbeitslosenversiche- rung an das Mindesteinkommen angerechnet werden können. Weiter soll auch das Mindest- einkommen nur während 15 Jahren erzielt werden müssen.
SAV und SGV sind der Meinung, der Kreis der Beziehenden sollte enger gefasst werden, und fordern eine Erhöhung des Alters der Leistungsbezüger auf 62 Jahre. Nach Ansicht von SAV und SGV soll auch weiterhin ein Nachweis der Stellensuche erbracht werden müssen.
4.1.4 Weitere Organisationen und Interessierte
Grundsätzlich einverstanden mit den vorgeschlagenen Anspruchsvoraussetzungen sind SODK und VDK. Daneben wünscht sich eine Vielzahl von Teilnehmenden weniger restriktive