Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 20 Seiten

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Darüber hinaus darf noch keine Altersrente der AHV bezogen werden. Die ÜL für ausgesteu- erte ältere Arbeitslose ist Teil eines Massnahmenpakets zur Stärkung der inländischen Ar- beitskräfte, welches in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern entwickelt wurde und vom Bundesrat am 15. Mai 2019 verabschiedet wurde.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung zur Vorlage als Ganzes

3.1 Gesamtbeurteilung

Mit 52 Teilnehmenden begrüsst eine Mehrheit die Einführung einer ÜL für ältere Arbeitslose. 11 Teilnehmende sind der Ansicht, dass die Vorlage zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, aber nicht weit genug gehe. 15 Teilnehmende sprechen sich gegen die Einführung einer ÜL aus. Das Massnahmenpaket wird von 40 Teilnehmenden begrüsst und von einer Teilneh- menden abgelehnt.

3.1.1 Kantone

Die Kantone begrüssen die Einführung einer ÜL mehrheitlich (LU, UR, OW, BS, AR, ZH, AG, GL, BE, GE, TI, FR, VD, VS, NE, JU, SH, SO, GR). Sechs Kantone lehnen die Vorlage ab (NW, ZG, TG, AI, SZ, BL). Als positiv heben LU, SH und BS hervor, dass es sich bei der ÜL nicht um eine Rente handelt, sondern um eine ÜL im Sinne einer Fürsorgeleistung. Trotz der breiten Zustimmung, üben einzelne Kantone Kritik an den vorgesehenen Massnahmen. ZH verlangt zusätzlich die Prüfung von weiteren Massnahmen um den Verbleib im Erwerbsleben oder den Wiedereinstieg nach einem Stellenverlust zu erleichtern. Auch AR betont die Wich- tigkeit der Erwerbsanreize und der Verhinderung von Fehlanreizen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende. GL und OW orten Mängel in der Koordination mit den Leistungen der Invali- denversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL). VD erinnert daran, dass der Kanton eine Vorreiterrolle einnahm, als er 2011 eine Rente-Pont für ausgesteuerte ältere Arbeitslose einführte, die sich zudem bewährt habe. GE anerkennt die Fokussierung auf über 60-jährige Arbeitslose, sieht die Priorität jedoch eher in einem längeren Verbleib auf dem Arbeitsmarkt als bei Massnahmen zur Erleichterung der Erwerbsaufgabe.

AI, NW und SZ lehnen die Vorlage ab, da sie eine grosse Gefahr von Fehlanreizen sowie offene Durchführungs- und Koordinationsfragen sehen.TG begründet die Ablehnung damit, da eine falsche Signalsetzung bestehe. Zudem stehe die ÜL in direkter Konkurrenz zum erleich- terten Zugang für ausgesteuerte Personen über 60 Jahren zu Bildungs- und Beschäftigungs- massnahmen. ZG lehnt die Einführung einer ÜL ab, da er es als politisch und gesellschaftlich nicht angebracht erachtet, eine im Vergleich zu jüngeren Alterskategorien kleine Gruppe mit Steuergeldern zu bevorzugen. Mit der ÜL wird aus der Sicht von BL eine neue, isolierte Leis- tung eingeführt, die keine Rücksicht auf bestehende Leistungen nimmt. Es fehlt dabei eine Gesamtsicht und eine koordinierte Einbettung ins bestehende Sozialversicherungssystem. Man

Das Massnahmenpaket zur Förderung und zum Schutz des inländischen Arbeitskräftepoten- zials wird von den Kantonen die sich dazu geäussert haben ebenfalls begrüsst (UR, BS, GL, BE, SH, JU, VS, SO, GR), bzw. es wird die grundsätzliche Stossrichtung begrüsst (TG). Nach der Ansicht von BS fördern die Massnahmen gesamthaft die Konkurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften sowie die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Auch GL erachtet die Massnahmen mehrheitlich als sinnvoll. OW empfiehlt eine Fokussierung auf die Massnah- men 5 und 6 (Impulsprogramm zur Arbeitsmarktintegration und der Massnahme in der Arbeits- losenversicherung [ALV]). Auch VS erachtet die Wiedereingliederung älterer Stellensuchender in den Arbeitsmarkt als vorrangig, wobei die ÜL als Absicherung dienen sollen, falls die Wie-