Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 20 Seiten

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SH und AI halten fest, dass lediglich die Berechnungsbestandteile an die Kaufkraft des Wohn- landes anzurechnen seien, welche schweizerischen Standards entsprechen (z.B. Lebensbe- darf). SZ, BL und SO ergänzen, es seien deshalb Werte zu definieren und anrechenbare Tat- bestände zu beschreiben, welche bei Export der Leistung ins Ausland gelten müssten.

4.3.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen

Den Parteien ist es wichtig, dass es mit der Einführung der ÜL zu keinen Fehlanreizen kommt. Für die EVP muss darüber nachgedacht werden, wie Anreize für Unternehmen geschaffen werden können, damit diese für die Wiedereingliederung älterer Arbeitssuchenden Hand bie- ten. Auch die CVP und die FDP betonen, dass die Reform weder für Arbeitgebende noch für Arbeitnehmende falsche Anreize generieren darf. Für die SVP schaffen die ÜL einen weiteren Anreiz, älteren Arbeitnehmenden schon im 58. Lebensjahr zu kündigen.

Die glp wünscht für die Erarbeitung der Botschaft eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, ob die ÜL tatsächlich nur an Personen mit Wohnsitz Schweiz ausgerichtet und somit den EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern vorenthalten werden kann, welche Beiträge an an- dere Sozialversicherungen als die schweizerische AHV geleistet haben.

4.3.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SGB befürchtet keine Fehlanreize mit der Einführung der ÜL. Er verweist auf die "Rentepont" des Kantons Waadt, bei der sich kein Effekt von vermehrt entlassenen älteren Mitarbei- tenden beobachten lasse. Travail.Suisse hingegen befürchtet, dass die ÜL grundsätzlich zu Missbrauch führen kann, indem Arbeitgeber deswegen vermehrt ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen, und dass der vorzeitige unfreiwillige Rückzug gefördert und ent- problematisiert wird. Travail.Suisse fordert deshalb eine jährliche Berichterstattung zur Ent- wicklung der Anzahl und Struktur der Bezügerinnen und Bezüger von ÜL.

Die Problematik der ÜL besteht für den SAV darin, dass dadurch verschiedene Fehlanreize sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite geschaffen werden könnten. Für den SGV besteht grosses Missbrauchspotenzial. Die ÜL könne zu unerwünschten Fehlanreizen führen, in dem die soziale Abfederung für stellensuchende Personen im Alter von 58 Jahren gesichert wird.

4.3.4 Weitere Organisationen und Interessierte

IVSK und KKAK sehen die Finanzierung über allgemeine Steuermittel bei gleichzeitigem An- spruch auf Leistungen der IV kritisch. Diese könne bewirken, dass die Verantwortung dafür, dass ältere Arbeitnehmer im Erwerbsprozess bleiben abnimmt. Um Fehlanreize zu verhindern, fordern IVSK und KKAK eine Finanzierung über Lohnanteile von Arbeitgebern und Arbeitneh- mern. Aus Sicht der SGHVR ist es nicht sinnvoll, dass Leistungen wie die vorgeschlagenen, die derart eng mit dem Arbeitsmarkt (und seinen Defiziten) verknüpft sind, auf die vorgeschla- gene Weise finanziert werden.

Die Übertragung der Durchführung auf die EL-Durchführungsstellen erachtet die KKAK als sinnvoll, da dort das nötige Knowhow vorhanden sei, um die entsprechenden Leistungen effi- zient zu berechnen und auszuzahlen. Für die SODK und VDK scheinen die Mehrkosten der Durchführung für die Kantone tragbar zu sein, zumal die Kantone und Gemeinden mit Einspa- rungen im Bereich der EL und der Sozialhilfe rechnen dürfen.

Die KKAK erachtet den Export der Leistung für die Umsetzung als problematisch. Anrechen- bare Einnahmen und Ausgaben seien im Ausland häufig nicht gleich zu bewerten wie in der Schweiz. Es seien Werte zu definieren und anrechenbare Tatbestände zu beschreiben, wel- che bei Export der Leistung ins Ausland gelten müssen. Die SGHVR hinterfragt die Ansicht, dass die vorgeschlagene ÜL im Einklang mit dem Europäischen Recht steht. In jedem Fall