Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 20 Seiten

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aber benachteilige die konkrete Ausgestaltung jene Arbeitnehmer, die ihre berufliche Karriere nur zum Teil in der Schweiz absolviert haben.

Der Städteverband fordert, die Berechnung der ÜL bei Personen, die ins Ausland umziehen oder dort leben, durch eine zentrale, spezialisierte Bundesstelle vorzunehmen, um die kom- munalen Durchführungsstellen zu entlasten.

Auch Avenir50plus, IVSK, SVV, EFK, CP, AIS, transfair, KKAK und AIS befürchten, dass mit der Einführung der ÜL Fehlanreize entstehen könnten. Gefordert werden deshalb bei- spielsweise gesetzliche Massnahmen gegen Altersdiskriminierung (Avenir50plus) oder al- tersneutrale Pensionskassenbeiträge (Avenir50plus). Auch das SAH und die EKF befürch- ten, dass Arbeitgebende vermehrt Personen über 60 Jahren entlassen werden. AvenirSocial andererseits verweist auf den Kanton Waadt und seine rente-pont, bei der sich eine Kündi- gungswelle älterer Arbeitsnehmender nicht bewahrheitet hat. SODK und VDK bitten den Bun- desrat, aktiv darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaft ihre für das Gelingen des Vorhabens zentrale Rolle und Verantwortung wahrnimmt.

Nach Ansicht der IVSK sind die ÜL hinsichtlich der Eingliederungsbereitschaft der Arbeitgeber ausgesprochen kontraproduktiv. Mit der ÜL sei zu erwarten, dass angesichts der "günstigen Gelegenheit", Personen über 60 Jahren staatliche Leistungen zukommen zu lassen, eine ent- sprechende Bereitschaft hinsichtlich der Eingliederung über 60-jähriger Invalider gänzlich ent- fallen werde.

Für den SVV besteht die Gefahr von Fehlanreizen in erster Linie auf Arbeitnehmerseite. Ar- beitnehmende könnten den Antrieb für Weiterbildung und Veränderung im Ausblick auf die EL ab dem 58. Altersjahr (Arbeitslosenentschädigung und ÜL) schon sehr früh verlieren. Gleich- zeitig könnte für Arbeitgeber die Hemmschwelle sinken – oder gar der Anreiz steigen – im Fall von wirtschaftlichen Schwierigkeiten vorab 58-jährigen und älteren Arbeitnehmenden schnel- ler zu kündigen. Der SBV sieht seine sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Lösung des GAV FAR gefährdet. Flexible, auf die konkreten Bedürfnisse abgestimmte Branchenmodelle seien teuren gesetzlichen Einheitslösungen vorzuziehen.

5 Von den Vernehmlassungsteilnehmenden eingebrachte Vorschläge zur Unterstützung älterer Arbeitnehmender

Einige Teilnehmende fordern einen effektiven Schutz gegen Altersdiskriminierung (SGB, Ave- nir50plus), ein aktives Engagement der Wirtschaft (SGB), altersneutrale Pensionskassenbei- träge (Avenir50plus) sowie einen besseren Kündigungsschutz nach Obligationenrecht für langjährige ältere Mitarbeitende (SGB). Auch wird die Wichtigkeit der Stärkung von Weiterbil- dungsmöglichkeiten hervorgehoben. Die EKF regt an, aus Gleichstellungsperspektive wäre neben der ÜL auch ein Weiterbildungsobligatorium zu prüfen, welches der Aussteuerung älte- rer Personen präventiv entgegenwirkt. AIS und SAH möchten ein Anrecht für über 55-Jährige auf eine zeitlich unbegrenzte intensivere und längere individuelle Begleitung und auf Einzel- coaching sowie ein Ausbau der Qualifizierungsmöglichkeiten (Weiterbildungen, Umschulun- gen, Nachholbildung) für über 55-jährige. Um ältere Stellensuchende erfolgreich in den Ar- beitsmarkt zu begleiten, sei eine engere Zusammenarbeit zwischen Sozialhilfe und RAV drin- gend notwendig.

FDP, Inclusion Handicap, Städteverband, SAV, FER, SAH, EKF, BS und TG regen an, eine

Evaluation der Einführung der ÜL vorzunehmen, um die Auswirkungen auf die Arbeitslosen- quote älterer Personen und die Fallzahlen sowie auf die Ausgaben zu eruieren. KV Schweiz fordert mit der Einführung ein enges Monitoring, um die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Bedarfsentwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls Massnahmen zu treffen. KV Schweiz regt zudem an, künftige Massnahmen in eine Gesamtstrategie für den Arbeitsmarkt