Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 20 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 26. Juni 2019 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Die Vernehmlassung dauerte bis am 26. September 2019.

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamt- schweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschwei- zerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandten Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 96 Behörden und interessierte Organisa- tionen angeschrieben. Die Vernehmlassungsvorlage wurde auch im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen veröffentlicht1. Von den Angeschriebenen haben 55 eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. 25 Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 13 ins Vernehmlas- sungsverfahren eingeladenen Parteien haben deren 7 geantwortet. Darüber hinaus sind 18 Stellungnahmen von anderen Interessierten eingegangen.

Angeschrieben Eingegangen Kantone 2625

Konferenz der Kantonsregierungen 10

In der Bundesversammlung vertretene politi- 137

sche Parteien Gesamtschweizerische Dachverbände der 32

Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der 85

Wirtschaft Weitere Organisationen / Durchführungsstel- 4516

len Andere Interessierte18

Total 9673

Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlas- sungsverfahrens. Die SODK und die VDK sowie KV Schweiz und die Plattform haben je eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Sämtliche eingegangene Stellungnahmen wurden im Internet veröffentlicht2.

2 Gegenstand

Mit der Vorlage soll eine Überbrückungsleistung (ÜL) für Personen geschaffen werden, deren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach Vollenden des 60. Altersjahres erlischt. Ältere Personen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind, haben grössere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Nach dem Erlöschen des Anspruchs auf die Taggelder der Arbeitslosenversicherung werden diese Personen ausgesteuert. Gelingt kein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, muss ein erheblicher Teil dieser Personen bis zur Entstehung des An- spruchs auf die Altersrenten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der beruf- lichen Vorsorge Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Für Personen, die nach Vollendung des

60. Altersjahres ausgesteuert werden, sollen ÜL eingeführt werden, die sicherstellen, dass der Existenzbedarf bis zur Pensionierung ohne Rückgriff auf die Sozialhilfe gewährleistet ist. Für einen Anspruch muss neben der Aussteuerung nach Vollenden des 60. Altersjahr eine Ver- mögensschwelle unterschritten sowie eine Mindestversicherungsdauer zurückgelegt werden.

1 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html