Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/53: Bundesgesetz über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose · 20 Seiten

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Arbeitsmarktintegration von Frauen, welche eine weit grössere Gruppe von nicht erwerbstäti- gen Fachkräften darstellt, nicht spezifisch thematisiert wurde. Insbesondere wird das Impuls- programm zur Arbeitsmarktintegration von schwer vermittelbaren Stellensuchende begrüsst (SGB).

3.1.4 Weitere Organisationen und Interessierte

Eine Mehrheit der Teilnehmenden dieser Kategorie begrüsst die Einführung einer ÜL grund-

sätzlich (SKOS, IVSK, Avenir50plus, Agile, SODK, VDK, CGAS, SSR, VASK, Hinder.pkm, Inclusion Handicap, AIS, AvenirSocial, SAH, SBLV, Gemeindeverband, SSV, VASOS,

EKF, EFS, SBK, Procap, FER, transfair). Gegen die Vorlage sprechen sich SVV, SBV, Swissmem, GastroSuisse, SGHVR sowie CP aus. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung greift die Vorlage aus Sicht von Einzelnen (Avenir50plus, 50+, AVIVO, Agile, CGAS, EKF, EFS, SBK, Procap) zu kurz, da ein Anspruch auf eine ÜL bereits ab einer tieferen Altersgrenze bestehen soll.

Swissmem und GastroSuisse lehnen die ÜL für ältere Arbeitslose aus Kostengründen und wegen Fehlanreizen ab. Der SBV lehnt die Vorlage ab, einerseits aus Kostengründen, ande- rerseits da sie die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Lösungen in Frage stelle. Gemäss SVV sei mit dem vorliegenden Entwurf eine weitere (indirekte) Umlage von Geldern von Jung zu Alt geplant. Das neue Gesetz sehe zudem keine Anpassung an eine mögliche künftige Flexibilisierung oder Erhöhung des Rentenalters vor. Spezifisch an eine kleine Gruppe älterer ausgesteuerter Arbeitsloser ausgerichteten ÜL sind aus Sicht des SVV keine geeignete Massnahme im Rahmen des vom Bundesrat verabschiedeten Pakets zur Förderung und zum Schutz des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Das CP spricht sich kategorisch gegen die Einführung der ÜL aus, weil diese das bereits dichte und umfangreiche Auffangnetz unnötig vergrössern würde. Die Kosten seien sehr hoch und ausserdem sei die Sozialhilfe ja dazu da, bedürftige Menschen zu unterstützen.

Ebenfalls von einer Mehrheit wird das Massnahmenpaket zur Förderung und zum Schutz des inländischen Arbeitskräftepotentials begrüsst (Avenir50plus, Agile, SODK, VDK, SSR, SVV,

VASK, Inclusion Handicap, AIS, AvenirSocial, SAH, SBLV, SGV, SSV, transfair, VASOS,

Procap). Nach der Ansicht von SODK und VDK fördern die Massnahmen gesamthaft die Kon- kurrenzfähigkeit von älteren Arbeitskräften sowie die Integration von Ausländerinnen und Aus- ländern. Für den SVV muss die Finanzierbarkeit der verabschiedeten Massnahmen gewähr- leistet werden.

Die IVSK begrüsst die Vorlage im Grundsatz, sieht jedoch einige erhebliche Mängel. Sie for- dert, dass das Verhältnis der ÜL zur IV geklärt und dass die Koordination der beiden Versi- cherungen umfassender geregelt wird. Der Gesetzgeber müsse sich insbesondere damit aus- einandersetzen, ob die IV bei Personen über 60 Jahren überhaupt noch von einer Einglieder- barkeit ausgehen dürfe.

Das Impulsprogramm zur Arbeitsmarktintegration von schwer vermittelbaren Stellensuchende

begrüssen SKOS, SODK, VDK, SSV, AvenirSocial, SAH, SBLV und AIS.

4 Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen

4.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf ÜL für ältere Arbeitslose haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz,

• die frühestens mit der Vollendung des 60. Altersjahres keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung haben,