Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/54: Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer · 14 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

die Erhöhung des Privatanteils und der Wegfall des Fahrkostenabzugs die im geltenden Recht gemachten Aufrechnungen im Durchschnitt der Fälle kompensieren. Dadurch ist die Neuregelung bei der Einkommenssteuer des Bundes grundsätzlich aufkommensneutral. Leichte Mehreinnahmen ergeben sich aber, weil der erhöhte Privatanteil auch bei der Mehrwertsteuer und bei den Sozialversicherungsbeiträgen zum Tragen kommt. Die Mehreinnahmen können nicht quantifiziert werden, da dem Bund die zugrundeliegenden Daten nicht bekannt sind.

In Kantonen, die den Fahrkostenabzug nicht begrenzen oder einen Fahrkostenabzug zulassen, der über 3000 Franken liegt, entstehen leichte Mehreinnahmen. Bei Kantonen mit einem maximalen Fahrkostenabzug von weniger als 3000 Franken resultieren aus der Neuregelung geringe Mindereinnahmen. Auch hier können die sich ergebenden finanziellen Auswirkungen nicht quantifiziert werden, weil die Anzahl der Geschäftsfahrzeuginhaberinnen und -inhaber sowie deren Einkommenssituation mit entsprechender Progressionsstufe nicht bekannt sind. Per Saldo kann aber bei Übernahme der hier vorgestellten Lösung und ohne Korrekturen der Kantone auf Stufe Steuererklärung für die grosse Mehrheit der Kantone mit leichten Mehreinnahmen gerechnet werden.

3.2 Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund und die Kantone.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit der Einführung einer Obergrenze des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer wurde der Fehlanreiz reduziert, täglich lange Arbeitswege mit dem Auto zurückzulegen und diese als Berufskosten steuerlich abziehen zu können.

Die Erhöhung der Pauschale des Privatanteils macht die Beseitigung des Fehlanreizes für einen Teil der Geschäftsfahrzeuginhaberinnen und -inhaber wieder rückgängig. Diese müssen die Mehrkilometer nicht mehr als geldwerte Leistung des Arbeitgebers versteuern, wenn ihre Arbeitswege über den angenommenen 30 Kilometern pro Arbeitstag (Hin- und Rückfahrt) liegen. Mit der auf 0,9 Prozent pro Monat erhöhten Pauschale werden sämtliche Arbeitswegkosten vollständig abgegolten. Die von FABI durch die betragsmässige Begrenzung des Fahrkostenabzugs beabsichtigte Lenkungswirkung ist bei diesen Personen nicht mehr vorhanden.

4 Rechtliche Aspekte

Die Praktikabilität im Steuerrecht wird unter anderem durch Pauschalierungen erreicht. So können bestimmte abziehbare Aufwendungen pauschaliert werden (z. B. Pauschalabzug für Liegenschaftsunterhalt), was zu einer Vereinfachung der Veranlagungstätigkeit führt. Eine Pauschalierung steht jedoch in einem Spannungsverhältnis