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Vernehmlassung 2019/7: Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) «Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands» und Eingabe der Landesverweisungen im ZEMIS und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich · 18 Seiten

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Übernahme und Umsetzung der Verordnungen (EU) 2018/1862, (EU) 2018/1861 und (EU)

2018/1860. BB

AsylG35 gegenüber Personen, die nicht Angehörige eines Staates sind, der durch eines der Schengen-Assoziierungsabkommen nach Anhang 3 gebunden ist;

c. Ermittlung des Aufenthaltes vermisster Personen;

d. Anhaltung und Gewahrsamnahme von Personen im Interesse ihres eigenen

Schutzes oder zwecks Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen, fürsorgerischer Unterbringung sowie zur Gefahrenabwehr;

e. Ermittlung des Wohnsitzes oder Aufenthaltes von Zeugen sowie von ange-

klagten, beschuldigten oder verurteilten Personen im Rahmen eines Strafverfahrens oder im Anschluss an ein solches;

f. Informationsgewinnung und -austausch mittels verdeckter Registrierung,

Ermittlungsanfrage oder gezielter Kontrolle von Personen, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen zum Zweck der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung, der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder der Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit;

g. Fahndung nach Fahrzeugen, Luftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen, ein-

schliesslich Motoren und anderer identifizierbarer Teile, sowie Containern, amtlichen Dokumenten, Nummernschildern oder anderen Gegenständen;

h. Prüfung, ob vorgeführte oder der Anmeldung unterliegende Fahrzeuge, Luft-

fahrzeuge und Wasserfahrzeuge, einschliesslich Motoren, zugelassen werden können;

hbis. Prüfung, ob der Anmeldung unterliegende Waffen und deren Besitzer regis-

triert werden können;

i. systematischer Abgleich der Daten des Passagier-Informationssystems mit

dem N-SIS nach Artikel 104a Absatz 4 AlG;

j. Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von Dritt-

staatsangehörigen in der Schweiz und Fällen der entsprechenden Entscheide;

k. Identifikation von Drittstaatsangehörigen, die illegal eingereist sind oder die

sich illegal in der Schweiz aufhalten;

l. Identifikation von Asylsuchenden;

m. Grenzkontrolle gemäss der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenz-

kodex)36;

n. Prüfung von Visumanträgen und Fällen der entsprechenden Entscheide ge-

mäss der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex)37;

35 RS 142.31

36 Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenze durch Personen (Schengener Grenzkodex), ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/1240, ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1.